Bandion-Ortner greift in die Trickkiste: Anbieten, was es schon gibt

Politiker sein ist eine eigene Kunst. Justizminister ist eben doch ein anderer Beruf als Richter. Aber es gibt ein paar Tricks der Verhandlungsführung, die in beiden Berufen funktionieren. Einen davon verwendet Claudia Bandion-Ortner offenbar jetzt bei der "Reform" des Obsorgerechts. Wie bereits berichtet, ist der §166 ABGB menschenrechtswidrig. Jetzt bietet unsere Justizministerin als "Lösung" an, dass Väter bei der Vaterschaftsanerkenntnis einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen können. Das klingt fast so, als ob die Justizministerin aktiv an einer Verbesserung für die Väter und Kinder arbeitet. Aber nur fast.

In Wirklichkeit bietet die Justizministerin etwas an, was die Väter schon haben. Das Urteil aus Strassburg ist in Österreich direkt anwendbar. Offenbar wird die Republik Österreich gegen das erwartbare Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs nicht Einspruch erheben. Damit ist das Urteil demnächst rechtskräftig und damit hat jeder unverheiratete Vater das Recht, einen Antrag auf gemeinsame Obsorge zu stellen. Ob sich die Frauen in der Regierung irgendwann auf einen Weg zur Gleichberechtigung der Männer einigen, ist dafür unerheblich. Die "Lösung", mit der die Väter über ihre gesetzliche Diskriminierung hinweggetröstet werden sollen, besteht höchstens darin, dass die Familiengerichte den Antrag ungeprüft annehmen, wenn die Mutter keinen Einspruch einlegt. Das ist kein Zugeständnis an die Väter, sondern höchstens ein Zugeständnis an die Gerichte. Weil eigentlich niemand sagen kann, wie die Gerichte zehntausende Anträge auf gemeinsame Obsorge sinnvoll bearbeiten können. Also gibt man den Richtern einen Grund, bestimmte Anträge nicht weiter zu prüfen.

Und was passiert, wenn die Mutter ihr "Veto" einlegt? Wird dann weiterhin in 90% der Fälle die Mutter recht bekommen? Will Bandion-Ortner, dass der Antrag eines Vaters nur dann erfolgreich ist, wenn die Mutter kein Veto einlegt? Müssen die Väter wirklich jeden einzelnen Schritt zur Gleichberechtigung mit Verfassungsklagen und Klagen vor dem Menschenrechtsgerichtshof erzwingen? Bandion-Ortner will das Antragsrecht auch mit der Vaterschaftsanerkenntnis verknüpfen. Sollen bereits geborene bzw. bereits anerkannte Kinder ausgeschlossen werden? Das wäre eine unzulässige Einschränkung. Die Menschenrechte gelten für alle Kinder und für alle Eltern. Aber die Justizministerin bietet nur das an, was durch das Strassburger Urteil ohnehin als absolutes Minimum erzwungen wird.

Anstatt den Vätern "grosszügig" ein Antragsrecht anzukündigen, das sie ohnehin mit dem Strassburger Urteil bekommen werden, sollte Bandion-Ortner lieber den Koalitionspartner SPÖ darauf aufmerksam machen, dass fortschrittliche Familienpolitik nicht darin bestehen kann, immer nur das umzusetzen, wozu man gerade gezwungen wird. Wenn die Gleichstellungsministerin das nicht gleich versteht, kann man ihr ja zum Beispiel die Grundwerte der Sozialdemokratie vorlesen.