keine staatlich geförderte vorsorge für kinder von nicht obsorgeberechtigten vätern

"das ist für sie leider nicht möglich" war die lapidare antwort, als ich kürzlich einen bausparvertrag für mein uneheliches, nicht in meinem haushalt lebenden kind, abschließen wollte.

es ist in ö nicht möglich, als nicht obsorgeberechtigter elternteil (also meist väter) für seinen nachwuchs staatlich gefördert vorzusorgen (zb bausparvertrag), ohne dabei gefahr zu laufen, dass das für sein kind angesparte vom obsorgeberechtigten, dem auch automatisch die alleinige gesetzliche vermögensverwaltung zukommt, geplündert wird. bei so einer gesetzeslage braucht es daher nicht zu verwundern, dass allein der ABSCHLUSS eines geförderten bausparvertages die zustimmung des obsorgeberechtigten (also meist mütter) erfordert!

ich schloss dann doch noch eine solche prämienbegünstigte zukunftsvorsorge für mein kind ab, allerdings unter dem namen einer person, der ich mehr finanzielles vertrauen entgegenbringen kann als meiner völlig überschuldeten ex-lebensgefährtin...