Männerpartei fordert Heinisch-Hosek auf: Diskriminierung unverheirateter Väter umgehend beenden

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Die rechtliche Diskriminierung unverheirateter Väter ist unzulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof heute bestätigt. Die Bevorzugung unverheirateter Mütter in Deutschland und Österreich verstösst gegen das in Artikel 14 der Menschenrechte festgelegte Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8. "Die offene Diskriminierung der Väter muss umgehend beendet werden" verlangte heute Oliver Peter Hoffmann, Vorsitzender der Männerpartei. "Bisher hat Ministerin Heinisch-Hosek immer betont, dass sie sich nur für Frauen einsetzen will. Aber nach dem Urteil aus Strassburg muss sie daran erinnert werden, dass sie auch Ministerin für Gleichstellung ist. Es ist höchste Zeit, dass die Väter gleichgestellt werden. Heinisch-Hosek muss sich endlich ihrer Verantwortung für die gesamte Österreichische Bevölkerung bewusst werden."

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Deutsche Gesetzgebung, die unverheirateten Vätern nur dann ein Sorgerecht gibt, wenn das Gericht und die Mutter zustimmen, grundrechts- und menschenrechtswidrig ist, und hat den Deutschen Staat aufgefordert, dieses Gesetz zu reparieren und für mehr Gleichberechtigung zu sorgen.

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Die Situation in Österreich ist eigentlich die gleiche wie in Deutschland. In Österreich hat ein unverheirateter Vater normalerweise auch nicht die Obsorge für seine Kinder, und das unabhängig davon, ob er mit der Mutter zusammenlebt, unabhängig davon, ob er sich um die Kinder kümmert, unabhängig davon, ob er die Kinder als seine anerkannt hat. Die Österreichischen Väter haben nur dann gemeinsame Obsorge, wenn die Mutter und das Gericht zustimmen. Also das ist genau das Gleiche wie in Deutschland. Und daher gilt das Urteil inhaltlich natürlich auch für Österreich.

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Das ist eine ganz offene Diskriminierung. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ein Vater, der sich um sein Kind kümmern will, da vom Gesetzgeber anders behandelt wird als eine Mutter. Väter haben ja Pflichten. In dem Moment, wo ein Vater bekannt ist, hat er finanzielle Pflichen. Wieso er dann keine Rechte gegenüber dem Kind hat, ist nicht begründbar und einfache, schlichte, offene Diskriminierung. Das gehört umgehend beseitigt.

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Es sind einige Verfahren in Strassburg anhängig, auch von Österreichischen Vätern. Diese Verfahren dauern leider sehr lange. Das Deutsche Verfahren hat jetzt doch ein Ergebnis gezeigt nach vielen Jahren. es ist zu erwarten, dass die Motivation der Väter, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden, steigen wird. Es ist zu überlegen, ob wir da nicht Pools einrichten, um diese Verfahren zu finanzieren. Weil diese Verfahren sind doch relativ teuer und im Allgemeinen bekommt man die Kosten nicht ersetzt. Das heisst, ich würde betroffene Väter auffordern, sich an die Männerpartei zu wenden, damit wir diese Verfahren koordinieren können.

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In Österreich gibt es eine Zuständigkeit für die Gleichstellung, das heisst für die Beseitigung von Diskriminierungen. Das wäre die Bundesministerin Heinisch-Hosek. Leider kommt sie ihren Verpflichtungen nicht nach. Sie kümmert sich nur um die Frauenangelegenheiten und will Männer dort, wo sie benachteiligt sind, nicht unterstützen. Wir fordern die Frauenministerin und Gleichstellungsministerin Heinisch-Hosek auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und sich für die Gleichberechtigung der Männer einzusetzen. Wenn sie diese Verantwortung nicht wahrnehmen will, soll sie ihr Amt zurücklegen und dieses Amt jemanden machen lassen, der diese Verantwortung wahrnehmen kann.

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Siehe auch die Diskussion zum Thema!