Obsorge: Männerpartei prüft Gang zum Verfassungsgerichtshof

"Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut." Durch die jüngsten Übereinkommen in der Regierungskoalition ist klar geworden, dass SPÖ und ÖVP keine Initiative zur Reparatur des §166 ABGB und damit keine Initiative zur Umsetzung des EGMR-Urteils vom Dezember 2009 setzen werden. Mittlerweile ist offensichtlich, dass der (ohne Zustimmung der Mutter) grundsätzliche Ausschluss eines unehelichen Vaters von der Obsorge gegen Menschenrechte und Verfassung verstößt.

"Die durch das Gesetz erzwungene einseitige Rollenaufteilung ist der einzige nachweisbare Grund für die Einkommensunterschiede der Geschlechter. Damit verstößt §166 nicht nur gegen das Recht der Kinder auf beide Eltern und das Recht des Vaters auf Familienleben, er verstößt auch gegen das in der Verfassung verankerte Ziel der Gleichstellung im Berufsleben. Es ist bestürzend, dass die Bundesregierung trotz der bekannten Grundrechtsverstöße nicht von sich aus aktiv wird. Offenbar handeln unsere Bundespolitiker erst, wenn es ein Gerichtsurteil gibt. Die Männerpartei zieht jetzt die Konsequenzen aus der Unfähigkeit der großen Koalition und prüft die Möglichkeit der Einbringung eines Individualantrags. Wenn sich die Regierung nicht an die Verfassung hält, werden wir denVerfassungsgerichtshof einschalten müssen.", erklärte dazu heute
Oliver Peter Hoffmann.