ogh-urteil zu haager kindesentführungsübereinkommen

die medienberichterstattung im fall des 3-jährigen evangelos zeigt die einseitige sichtweise in diesem kinderdrama. die "abschiebung" des kindes nach griechenland wird als unmenschlicher willkürakt der österreichischen justiz dargestellt. nur: dass diesem gerichtsentscheid zur rückführung in seine angestammte heimat eine heimlich geplante und in weiterer folge auch verwirklichte kindesentführung durch die kindesmutter voraus ging, wird in solchen meldungen bestenfalls beiläufig erwähnt! wenn nun nach mehr als 2 jahren aufenthalt in österreich durch diese gerichtlich angeordnete rückführung des kindes nach griechenland eine gefährdung des kindeswohls mit einher geht, ist dies daher nicht den behörden anzulasten, vielmehr hat die mutter mit ihrem rechtswidrigen verhalten der kindesentführung die künftige belastung der (wieder)eingewöhnung in die familie des kindesvaters für ihr kind erst geschaffen.
durch medienunterstützung einen dauerhaften österreichaufenthalt für evangelos zu erreichen, heißt zu hoffen, dass sich österreichische gerichte über die rechtsstaatlichkeit hinweg setzen und müttern den hierzulande sonst üblichen opferbonus angedeihen lassen.
ein eugh-urteil vom 9.12.09 untersagt überdies eu-staaten, dass von gerichten keine gegenteiligen obsorgeentscheidungen zu bereits bestehenden obsorgeregelungen in einem anderen eu-staat getroffen werden dürfen.
dass dem ebenfalls obsorgeberechtigten kindesvater in griechenland durch die kindesentführung jahrelang jeglicher kontakt zu seinem sohn verwehrt blieb, wird, wie in solchen berichten auch üblich, mit keinem wort erwähnt. ebenso wenig, dass dem vater ihres älteren kindes durch ihre damalige übersiedelung nach griechenland jedes umgangsrecht mit seinem sohn unmöglich gemacht wurde.
selbst wenn die anschuldigungen der gewalttätigkeit (in obsorgestreitigkeiten fast schon standard) der frau gegenüber mehr als nur verfahrensstrategie waren, berechtigt sie dies noch lange nicht dazu, sich mit kindesentführung über geltendes eu-recht hinweg zu setzen, anstatt die ganze sache vorher vor ort regeln zu lassen.
was in der argumentation der kindesmutter, von welcher sie sich offenbar vorteile im verfahren erhoffte, auffällt, war ihr vorbringen, dass sich der kindesvater infolge seiner berufstätigkeit als taxifahrer zur betreuung seines kindes (müsste korrekterweise heissen: ihrer beiden kind, wird aber von der mutter in den berichten immer nur als IHR kind erwähnt) seiner verwandtschaft bedienen müsste, während sie seit eineinhalb jahren als krankenschwester im ausmaß von 20 wochenstunden tätig ist, um ihren lebensunterhalt, den des 3-jährigen, sowie seines 12-jährigen halbbruders zu erwirtschaften!
da drängt sich natürlich die frage auf, ist dieser job so gut bezahlt, bei teilzeit eine 3-köpfige familie zu ernähren, oder ermöglichen dies erst die diversen österreichischen sozialen transferleistungen? sollten etwa dem vater, der durch ganztägige berufstätigkeit selbst seinen lebensunterhalt bestreitet, dadurch in fragwürdiger weise die chancen auf erfolg im verfahren geschmälert werden?

bleibt nur zu hoffen, dass der kleine den von seiner mutter angezettelten wahnsinn einigermaßen unbeschadet übersteht.

ogh-urteil:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_...

spö-ackerl: justiz wird "korrigiert"

dass sich grünen-klubobfrau maria vassilakou und ex-frauenministerin barbara prammer gemäß ihrer parteiausrichtung (kinder gehören zur mutter) um eine "menschliche" lösung innerhalb rechtlicher möglichkeiten engagieren, auch wenn erstere dies durch anrufe beim griechischen justizminister zu umgehen versucht, ist ihre sache.
dass aber spö-landesrat josef ackerl mit an amtsmissbrauch grenzenden mitteln ein neues, für ihn gefälliges ogh-urteil erzwingen will, offenbart die wahre ideologie dieser partei, die hinter diesem kinderdrama steckt. o-ton ackerl: "die justiz erhält eine zweite chance".
http://www.heute.at/news/politik/Evangelos-Justiz-wird-korrigiert;art422...

erhofft sich der nachfolger des bei der vergangenen oö landtagswahl schwer geschlagenen erich haider mit derart populistischen, aber in rechtsstaatlicher hinsicht mehr als bedenklichen vorgehensweise die sympathiewerte seiner partei auf kosten der unabhängigen justiz in der bevölkerung zu steigern?

anwendungsbereich des hkü

dass es überhaupt zu dieser kindeswohl gefährdenden situation kommen konnte, welche bei umsetzung des ogh- entscheids zweifellos gegeben ist, ist aber nicht nur der km anzulasten, welche das kind widerrechtlich in ein anderes land verbracht hat, v.a. hat hier die unnötig lange verfahrensdauer durch alle instanzen diesen zustand bewirkt, der bei restriktiver anwendung der hkü-bestimmungen vermieden werden hätte können.
dass jetzt im nachhinein von manchen versucht wird, die rechtswidrige kindesentführung zu legalisieren, ruft verständlicherweise den kv auf den plan, gegen jeden "ohne ansehen der person" wegen amtsmissbrauchs vorgehen zu wollen, der gegen den rechtsgültigen ogh-entscheid handelt. im interesse des kindes zwar wenig sinnvoll, aber dass sich das vertrauen des kv in unseren rechtsstaat in grenzen hält, ist angesichts der jahrelang tolerierten kontaktverhinderung zu seinem sohn zumindest verständlich. dieser aspekt sollte auch im rahmen einer seriösen berichterstattung einmal erwähnt werden.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetz...