Väterkarenz: Eigenständiges Recht der Väter fehlt noch immer

Zwei Drittel der Väter wollen auch selbst in Karenz gehen, aber im Ergebnis liegt die Teilnahme an der Väterkarenz im einstelligen Prozentbereich. Warum der große Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit? Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hat heute wieder einmal eine Studie präsentiert, in der die Väter nach den Gründen für ihr Verhalten befragt wurden. Laut dieser Studie haben die Väter vor allem Angst um einen Jobverlust.

Sonja Zwazl (Bundesrätin ÖVP und Wirtschaftskammer Niederösterreich) und Johanna Mikl-Leitner (Landesrätin ÖVP) wollen die Väter deshalb besser informieren und so den Anteil der Väterkarenz steigern. "Mit politischem Aktionismus wird hier wieder einmal von der grundlegenden Ungleichbehandlung von Männern und Frauen abgelenkt", antwortet darauf Oliver Peter Hoffmann. "Es ist sicher zu begrüssen, wenn Väter besser über ihre rechtliche Situation aufgeklärt werden. Aber den Anteil der Väterkarenz wird man damit nicht steigern können.", erklärte der Chef der Männerpartei weiter.

"Je mehr ein Vater über seine Behandlung durch den Staat herausfindet, umso mehr wird er erkennen, dass die Väterkarenz noch immer kein eigenständiges Recht der Väter ist: Wieso sollte ein Vater eher bereit sein, die Karenz zu beantragen, wenn er weiß, dass werdende Väter im Gegensatz zu werdenden Müttern keinen Kündigungsschutz haben? Inwiefern werden Männer motiviert, beim Kind zu bleiben, wenn sie erfahren, dass die Karenzzeit auf die Pension der Mutter angerechnet wird, auch wenn eigentlich der Vater zuhause bleibt? Warum sollten Väter lieber auf ihr Arbeitseinkommen verzichten, wenn sie erfahren, dass sie trotzdem so viel Alimente für ältere Kinder zahlen müssen, also ob sie weiter voll arbeiten würden?"

"Vor allem ist es aber realitätsfern, die Beweggründe der Väter zu hinterfragen, wenn in Wirklichkeit nach wie vor die Frauen über die Karenz entscheiden. Es gibt immer noch kein eigenständiges Recht des Vaters auf Karenz. Der Anspruch des Vaters kommt nur zur Geltung, wenn die Mutter verzichtet. Väter werden gesetzlich nur als Hilfskraft der Mutter definiert. Das sehen offenbar auch die Mütter so: 90% der Mütter lassen die Väter beiseite und gehen lieber selbst in Karenz. Der Anteil der Väterkarenz wird sich nur ändern, wenn Väter einen eigenständigen Anspruch auf die Hälfte der Karenzzeit haben. Die Gleichberechtigung der Väter ist überfällig. Das gilt auch für die Karenzregeln." so Oliver Peter Hoffmann abschliessend.