Vorarlberg: Besuchsbegleitung benötigt Unterstützung von Land und Bund!

Seit 10 Jahren betreibt das Vorarlberger Kinderdorf aus freien Stücken die Einrichtung der Besuchsbegleitung in mehreren Standorten Vorarlbergs, bis dato wechselseitig mit dem IfS.

„Die sogenannten Besuchscafés, richtig Besuchsbegleitung, stellen eine wichtige Einrichtung in der Vorarlberger Soziallandschaft dar,“ betont der Landesvorsitzende der Männerpartei, Hannes Hausbichler. In Vorarlberg wurde gut und zutreffend erkannt, dass Kinder den Kontakt zu ihren Eltern dringend brauchen, auch und besonders dann, wenn die Eltern aus welchen Gründen auch immer nicht mehr den Alltagskontakt mit den Kindern aufrecht erhalten können.

Die von der Männerpartei ganz besonders vertretenen Trennungsväter erleben die Besuchsbegleitung jedoch ambivalent:
Zum Einen wird die Besuchsbegleitung sehr oft von obsorgeberechtigten Eltern dafür missbraucht, um den Kontakt zum Kind böswillig zu erschweren, daher stellt es für diese Väter einen Alptraum dar, die eigenen Kinder nicht im vertrauten Umfeld, sondern „nur“ in der Besuchsbegleitung sehen zu dürfen.
Zum Anderen erkennen Vorarlbergs Trennungsväter, besonders diejenigen, welche vom Vorarlberger Kinderdorf betreut werden, jedoch die Leistungen der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in höchstem Maße an, schließlich sind diese nicht die Verursacher der Situation und bemühen sich in hervorragender Manier, für Kinder und Väter die Zeit so gewinnbringend und angenehm wie möglich zu gestalten.

Daher sind der Männerpartei ausschliesslich höchst lobende Töne über die Besuchsbegleitung des Vorarlberger Kinderdorfes bekannt!“ zieht der ansonsten für seine oft sehr klare, fundierte Kritik an vielen Institutionen bekannte Vorsitzende der Männerpartei voller Lob und Dank Bilanz. „Doch rund um die gute Arbeit in der Vorarlberger Besuchsbegleitung ziehen dunkle Wolken auf!“, warnt Hausbichler:

Nunmehr zieht sich das IfS aus der Besuchsbegleitung völlig zurück. Noch ist ungeklärt, wie es mit dem Angebot der Besuchsbegleitung im Land Vorarlberg weitergehen wird.

Die Vorarlberger Politik ist zögerlich, die bisherige Förderung der Besuchsbegleitung im Land ließ zu wünschen übrig. Das Hoffen darauf, dass der Bund schon zahlen wird, ist zu wenig.

Die Männerpartei erinnert die Koalitionspartner an ihre Versprechen aus dem letztjährigen Wahlkampf: Während Markus Wallner der Männerpartei öffentlichkeitswirksam verkündete, in Vorarlberg werde „ausschließlich nach Maßgabe des Kindeswohls entschieden“, setzte sich zusätzlich Johannes Rauch auf der Wahlkampfbühne noch enthusiastisch für die Durchsetzung des Vater-Kind-Kontaktes ein. All dies mag gut geklungen haben, doch warum geschehen jetzt keine Verbesserungen?

Die Männerpartei fordert daher von der Vorarlberger Landesregierung:

Ein klares Bekenntnis zur Besuchsbegleitung, um den Elternkontakt jedes Vorarlberger Kindes bestmöglich sicherzustellen.

Besuchsbegleitung hat in den Fällen richterlicher Anordnung  – ungeachtet der Einkommensverhältnisse  – in jedem Fall kostenfrei zu sein. Ein Ersatz der Kosten durch den Vater darf nicht verlangt werden. Das Vorarlberger Kinderdorf sieht dies ebenfalls so und bietet die  Besuchsbegleitung seit Jahren kostenfrei an. Die Bezahlung der Besuchsbegleitungsstunden eröffnet nur ein weiteres Feld der Auseinandersetzung zwischen den Eltern.

Die Erfassung der Umstände und Ausmaße von Kontaktschwierigkeiten zwischen Eltern und Kinder in Vorarlberg, Lokalisierung der Ursachen und das Setzen von Handlungen im eigenen Bereich der Landespolitik wie in der Bundespolitik als selbstständiges Bundesland Österreichs mit Einfluss auf die Bundesgesetzgebung.

Zielsetzung, Strategie und Budget für die Sicherung und den bedarfsorientierten Ausbau der Besuchsbegleitung und den schnellstmöglich vertretbaren Ersatz von Besuchsbegleitung durch unbegleiteten Kontakt.

– Aufklärung und Information der Bevölkerung über die Wichtigkeit gesicherten, unbeeinflussten und zwanglosen Eltern-Kind-Kontaktes und Hinwirken der Vorarlberger Jugendwohlfahrten diesbezüglich, besonders auf obsorgeberechtigte Eltern mit Verweigerungstendenz, sowie klare Warnung vor den Konsequenzen von Falschbeschuldigung.

2015-11-04

Discussion (Ein Kommentar)

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  1. Hier ist nur eines zu sagen. das mittelalter hatte die besseren Gesetze für unsere Kinder. Besuchsrechte und so weiter. bestraft wird nicht der vater sondern das Kind. hier wird über Tiere verhandelt, nicht über menschliche wesen. Recht der frau auf 0 setzen. die Wahl an die Kinder setzen der zahlt hat das recht der Bestimmung wo die Kinder leben… und kein gericht hat das reccht sich da einzu mischen und verurteilen. die Kinder werden durch diese sozialen Einrichtungen innerlich vernichtet…