Wofür man keine Arbeitsgruppe braucht
Die Arbeitsgruppe zur Reform des Obsorgerechts, die letztes Jahr im Justizministerium eingerichtet wurde, steht vor dem offiziellen Scheitern. Man könnte denken, die Reform war einfach zu kompliziert. Das Gegenteil ist der Fall. Um die Fehler im Gesetz zu erkennen, muss man nicht einmal Jurist sein. Man muss nur Deutsch lesen können. Als Beispiel der §166 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in der derzeit gültigen Form:
§ 166. Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut. Im übrigen gelten, soweit nicht anderes bestimmt ist, die das eheliche Kind betreffenden Bestimmungen über den Unterhalt und die Obsorge auch für das uneheliche Kind.
Das Gesetz sagt also: Was die Erziehung eines Kindes betrifft, ist nur die Mutter zuständig. Der Vater muss aber jedenfalls immer zahlen. So einfach und so geschlechtsdiskriminierend ist das Österreichische Gesetz. Muss man Jurist sein, um eine moderne, gerechte und einfach umsetzbare Änderung zu entwerfen? Braucht man dazu eine Arbeitsgruppe? Die folgende Neufassung des §166 ABGB hat der Vorsitzende der Männerpartei in zwei Minuten geschrieben. Ganz ohne die Hilfe einer Arbeitsgruppe:
§ 166. Die das eheliche Kind betreffenden Bestimmungen über den Unterhalt und die Obsorge gelten auch für das uneheliche Kind.
So leicht kann das gehen, wenn man die Gleichberechtigung ernst nimmt. Hier geht es übrigens nicht nur um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Hier geht es auch um die Gleichberechtigung der Kinder. Was kann ein Kind dafür, dass seine Eltern verheiratet sind oder nicht? Mit welchem Recht wird ein uneheliches Kind in Österreich künstlich per Gesetz zum Halbwaisen gemacht?
Es ist vielleicht ganz gut, wenn unnötige Arbeitsgruppen scheiten. Dann gibt es wenigstens keine Ausrede mehr, tatsächlich die Arbeit zu erledigen. Einfach genug wäre es ja.
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