Offener Brief der Männerpartei an die Abgeordneten der Regierungsparteien
Sehr geehrte Abgeordnete, Sehr geehrter Abgeordneter!
Wie Sie sicherlich durch eines der zahlreichen Protestschreiben betroffener Väter bereits erfahren haben, enthält der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz, der morgen im Österreichischen Nationalrat beschlossen werden soll, unter anderem eine Änderung des Gerichtsgebührengesetzes, die entscheidende Verschlechterungen insbesondere für getrennt lebende Väter bringen würde.
Wenn sie diesen offenen Brief lesen, werden Sie vielleicht denken, dass Ihre Handlungsmöglichkeiten begrenzt sind, weil Sie an den Klubzwang gebunden sind, oder weil Sie als einfache/r Abgeordnete/r nur eine beschränkte Einflussnahme auf den Entwurf des Justizministeriums haben. Deswegen will ich Sie auf etwas hinweisen, was eine Emanzipation von den Beschränkungen der Österreichischen Realpolitik ermöglichen sollte.
Sie werden sich vielleicht noch daran erinnern, dass es im vergangenen Dezember eine Ausstellung zu den Allgemeinen Menschenrechten gab. Rund um den sechzigsten Jahrestag der Verkündung der Erklärung der Menschenrechte wurden auf einer Projektionswand vor dem Parlamentsgebäude abwechselnd fünfzehn Zitate aus den Artikeln der Erklärung abgebildet. Es ist Ihnen sicher bewusst, dass diese Menschenrechte die Grundlage unserer Republik bilden. Jedenfalls ist die Verpflichtung des Österreichischen Staates, sich an die Menschenrechte zu halten, ein gewichtigeres Gut als der Klubzwang oder die Mechanismen der Regierungsarbeit. Ist Ihnen bewusst, dass die Behandlung getrennt lebender Väter und ihrer Kinder in Österreich bereits jetzt mehrfach gegen die Menschenrechte verstößt?
Uneheliche Kinder haben in Österreich zum Beispiel nur dann die Österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter Österreichische Staatsbürgerin ist, ein unverheirateter Vater kann seine Staatsbürgerschaft nicht an seine Kinder weitergeben. Nur zur Klarstellung: Es geht hier nicht um den Fall des "unbekannten" Vaters, sondern um die Situation, dass ein Vater sehr wohl offiziell anerkannt ist, aber eben nicht mit der Mutter verheiratet. Kinder von Österreichischen Eltern haben also von Geburt an unterschiedliche Rechte, was einen Verstoß gegen Artikel eins der Menschenrechte darstellt.
Artikel zwei der Menschenrechte untersagt die staatliche Diskriminierung nach dem Geschlecht, damit auch die Diskriminierung von Vätern gegenüber Müttern. Genau diese Art der Diskriminierung ist aber in Österreich fast schon zur Routine geworden. Das beginnt beim Wortlaut der Gesetze. So haben unverheiratete Väter zum Beispiel nur dann die Obsorge für ihre Kinder, wenn so einer Obsorge die Mutter und ein Gericht zustimmen. Die Mutter hat hingegen automatisch mit der Geburt die Obsorge, der Vater wird also ganz offen per Gesetz aufgrund seines Geschlechtes diskriminiert.
Artikel drei der Menschenrechte garantiert das Recht auf Leben und Artikel vier schützt vor Zwangsarbeit, und man sollte denken, dass Österreich aus seiner Geschichte gelernt hat und zumindest diese Rechte respektiert. Aber gegenüber den Vätern werden auch diese Rechte gebrochen. Das Recht auf Leben ist eng mit dem Existenzminimum verbunden, also dem Minimum an Geld, Nahrung und Wohnraum, welches ein Mensch braucht, um zu überleben. Deswegen gibt es in Österreich den gesetzlichen Schutz davor, unter das Existenzminimum gepfändet zu werden. Allerdings gibt es hier eine einzige Ausnahme, die unter dem Fachbegriff "Anspannung" bekannt ist. Bei Unterhaltszahlungen können Väter nämlich weit unterhalb des Existenzminimums gepfändet werden. Als Begründung für diesen Verstoß gegen Artikel drei der Menschenrechte wird immer wieder genannt, dass Väter durch die "Anspannung" ihrer Lebenssituation dazu gebracht werden sollen, mehr zu arbeiten und dann mehr für ihre Kinder (beziehungsweise in Wirklichkeit oft deren Mütter) zu bezahlen. Es handelt sich also bei der "Anspannung" um die einzige Form der Zwangsarbeit, die es in Österreich noch gibt, und daher um einen Verstoß gegen Artikel vier der Menschenrechte.
Haben Sie gewusst, dass die sogenannte "Wegweisung" mittlerweile routinemäßig als Waffe in Scheidungsprozessen angewendet wird? Wenn eine Mutter den Vater ihrer Kinder schnell loswerden will, muss sie nur die Polizei anrufen und das Schlüsselwort "gefährliche Drohung" erwähnen. Eigentlich sollte die Polizei in so einer Situation überprüfen, ob eine tatsächliche Bedrohungssituation vorhanden ist. Das macht die Polizei aber nicht, der Vater wird automatisch aus seiner Wohnung weggewiesen. Warum haben Väter weniger Schutz durch das Gesetz als Mütter? Das ist moralisch nicht begründbar, und verstößt gegen Artikel sieben der Menschenrechte.
Leider diskriminiert nicht nur die Polizei routinemäßig Väter gegenüber Müttern, auch die Jugendwohlfahrt und die Gerichte behandeln Väter und Mütter vollkommen unterschiedlich. Nicht selten müssen Väter vor Gericht den Satz hören: "Die schlechteste Mutter ist immer noch besser als der beste Vater". Die Gleichheit vor Gericht ist im Familienbereich in Österreich jedenfalls nicht gegeben, was einen Verstoss gegen Artikel zehn der Menschenrechte darstellt.
Oft wird auch mit Unterstellungen gegen Väter gearbeitet, indem zum Beispiel die Jugendwohlfahrt "vermutet", dass es sexuellen Missbrauch gegeben haben "könnte". Selbstverständlich muss jede Art von sexuellem Missbrauch konsequent verfolgt werden, aber es ist doch eigenartig, dass solch ein Verdacht meistens genau dann in Scheidungsprozessen geäußert wird, wenn die Obsorge strittig ist. Noch eigenartiger ist, dass solch einem "Verdacht" praktisch nie eine Verurteilung folgt. Was aber jedenfalls immer folgt, ist die monatelange Trennung und daraus folgend die planmäßige Entfremdung der Kinder von ihren Vätern. Artikel elf der Menschenrechte garantiert, dass ein Mensch so lange als unschuldig zu behandeln ist, solange er nicht verurteilt wurde. Wenn es um die Väter geht, wird auch gegen dieses Recht verstoßen.
Die Liste der Verstöße ist lang, es ist möglicherweise einfacher, die Artikel aufzuführen, bei denen die Menschenrechte der Väter nicht verletzt werden. Ich will aber jedenfalls noch auf Artikel zwölf verweisen, der das Recht auf Familienleben garantiert. Dieses Recht haben Väter, aber auch deren Kinder, und zwar unabhängig davon, ob die Eltern der Kinder noch zusammenleben. Die Republik Österreich hätte also die Pflicht, alles nötige zu unternehmen, um dieses Recht auf ein ungestörtes Familienleben sicherzustellen. Und hier liegt das Problem mit den Gerichtsgebühren, die morgen beschlossen werden sollen. Jemand, der nicht selbst oder durch unmittelbare Bekannte mit der Situation getrennter Väter konfrontiert worden ist, wird es nicht ganz klar sein, in welcher Situation ein Vater diese Gebühren wird zahlen müssen. Väter hätten nach all den Menschenrechten, die ich weiter oben angeführt habe, eigentlich den Anspruch darauf, einen gleichberechtigten Umgang mit ihren Kindern zu erhalten. Aufgrund der zahlreichen Mechanismen der Diskriminierung werden getrennte Väter in Österreich aber meistens auf die Rolle des Zahlers reduziert, typischerweise mit einem "Besuchsrecht" für jedes zweite Wochenende.
Wissen Sie, wofür ein getrennter Vater dann die 220 Euro (beim Antrag) plus 110 Euro (bei der Bewilligung des Antrags) zahlen müsste? Diese Gebühr wäre dann zu zahlen, wenn der Vater das Gericht ersuchen will, darauf zu achten, dass der "Besuch" alle zwei Wochen tatsächlich stattfinden kann. Wir sprechen hier von einem Gericht, welches aufgefordert werden muss, seine eigenen Beschlüsse ernst zu nehmen. Wir sprechen von einer Situation, in der zahlreiche Menschenrechte bereits gebrochen wurden und das Opfer dieser Diskriminierung dann dafür zahlen soll, dass es ein Minimum an Rechten zurückbekommt.
Ich weiß, dass Väter keine Lobby im Österreichischen Parlament haben. Aber wir sprechen von tausenden Österreichischen Vätern, die kurz davor sind, jeden Glauben an den Rechtsstaat und an die moralische Integrität der Österreichischen Nationalratsabgeordneten zu verlieren. Ist es wirklich notwendig, das Budget mit den Mitteln getrennter Väter zu sanieren? Ist es wirklich notwendig, den Menschen, die unschuldig auf der Straße landen und deren Einkommen unter das Existenzminimum gepfändet wird, für etwas, was selbstverständlich sein sollte, so viel Geld abzuverlangen, wie sie im ganzen Monat ausgeben (dürfen)? Gibt es für die Ausgrenzung der Väter keine moralischen Schranken mehr?
Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie gegen dieses Gesetz! Stellen Sie einen Abänderungsantrag, erzählen Sie den anderen Abgeordneten von den Menschenrechten und von der Ausstellung, die es im Parlament vor 5 Monaten gegeben hat! Es wird sich ja hoffentlich doch noch der eine oder die andere daran erinnern. Ich weiß nicht, wie lange Sie schon Abgeordnete/r sind oder wie lange Sie noch abgeordnete/r bleiben werden. Aber was Sie morgen beschließen, wird das Leben von tausenden Familien beeinflussen. Was kann einen Menschen stärker prägen als die Art, wie die Gesellschaft mit der Trennung seiner Eltern umgegangen ist? Die Ungerechtigkeiten, die jetzt passieren, werden noch in Jahrzehnten ihre Auswirkungen haben. Und wenn Sie sich morgen von alten Gewohnheiten emanzipieren, wird das ein Schritt in die richtige Richtung sein.
mit freundlichen Grüßen
Oliver Peter Hoffmann
Vorsitzender der Männerpartei
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Kommentare
Offenbar ist der Ernst der Situation noch immer nicht klar
Es gab zwar einzelne vorsichtig positive Rückmeldungen (zum Beispiel http://maennerpartei.at/de/node/270). Die umstrittenen Gerichtsgebühren wurden aber vom Nationalrat beschlossen und vom Bundesrat bestätigt. Das ist wieder ein Schritt in die falsche Richtung und Österreich wird damit noch mehr Vater-Los werden (siehe http://maennerpartei.at/de/node/265 )