Offener Brief an die Mitdiskutanten des Club 2
Liebe Sibylle Hamann, liebe Mitdiskutanten des Club 2 am 3. März des Jahres,
"Wenn Sie das selbst beantragen wollen, dann muss die Kindesmutter vorher verzichten." Das war also die Auskunft, die ich heute im Finanzamt für den 4., 5. und 10. Wiener Bezirk bekommen habe. Bei der Club2-Diskussion zur Frage der Gleichberechtigung der Geschlechter wurde ja von weiblicher Seite immer wieder behauptet, dass die Familiengesetzgebung "geschlechtsneutral" formuliert sei. Auf die Frage von Frau Hamann, wo denn Männer durch den Staat anders behandelt werden als Frauen, habe ich als Beispiel die Familienbeihilfe genannt. Sibylle Hamann hat mir sofort widersprochen. Ich habe daraufhin angekündigt, es darauf ankommen zu lassen.
Heute war ich also beim zuständigen Finanzamt und wurde sofort wieder abgewiesen. Weil ich keine Frau bin. Auf Nachfrage hat mir die Beamtin dann das Antragsformular gegeben. Dort ist der Verzicht des "haushaltsführenden Elternteils" bereits vorgesehen. Auskunft des Finanzamtes: "Das ist die Kindesmutter. Es ist egal, ob sie verheiratet sind oder nicht. Wenn Sie das selbst beantragen wollen, dann muss die Kindesmutter vorher verzichten." So sieht die Realität der "Gleichberechtigung" heute aus: Wenn die Mutter nicht "verzichtet", hat der Vater keine Rechte.
Auf der "Information betreffend Familienbeihilfe und Mehrkindzuschlag" (offizielles Dokument des Finanzministeriums) wird das folgendermassen begründet: "Leben die Eltern im gemeinsamen Haushalt, steht der Anspruch auf die Familienbeihilfe dem haushaltsführenden Elternteil zu; das ist nach der widerlegbaren gesetzlichen Vermutung die Mutter. Es besteht aber die Möglichkeit des Verzichts durch die/den vorrangig Anspruchsberechtigte(n) zugunsten des anderen Elternteiles. Haben sich die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt, bzw. bei Fehlen eines gemeinsamen Haushalts dem, der überwiegend die Unterhaltskosten für das Kind trägt."
Diese Wortwahl ist bemerkenswert. Die "gesetzliche Vermutung" gab es nämlich vor 50 Jahren auch. Allerdings war die "gesetzliche Vermutung", dass das eheliche Vermögen vom Mann geschaffen wurde, einer der grössten Kritikpunkte der Feministinnen. Wer damals für Frauenrechte auf die Strasse gegangen ist, muss heute aus dem gleichen Grund für Männerrechte auf die Strasse gehen. Damit wurde mein Argument aus der Sendung wieder einmal deutlich bestätigt: Es gibt heute schon noch staatliche Diskriminierung. Aber sie richtet sich ausschliesslich gegen Männer.
mfG
Oliver Peter Hoffmann
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Comments
unkenntnis der gesetzeslage von sibylle hamann
vielleicht hätte diese dame erst das diskussionsforum der männerpartei besuchen sollen, bevor sie im club2 unwahre behauptungen in den raum stellte. dort hätte sie in meinem beitrag zur familienbeihilfe die tatsächlichen voraussetzungen, welche einen vater zur antragstellung dieser transferleistung berechtigen, nachlesen können...
http://www.maennerpartei.at/content/familienbeihilfe-haftung
sybille hamann vs männerpartei
feministin sybille hamann und "männerberater" jonni brem erweisen sich ja als tolles team, wenn es gilt, die angestrebten ziele der diversen männer- und väterrechtsbewegungen zu diffamieren. von linkem feminismus gesteuerte "männerberatung" kann da schon mal so aussehen: "auch oliver hoffmann fühlt sich nicht wirklich angesprochen, wenn es um echte gleichberechtigung der geschlechter geht. er sieht in der frauenbewegung keinen logischen verbündeten, sondern einen feind".
(u.a. nachzulesen im "falter" 14/2010 vom 7.4.2010, direktlink leider nicht möglich!)
interessierte können die vollständige reportage trotzdem nachlesen auf www.vaterverbot.at (vaterforum-erfahrungsberichte-das freie wort in der krone-von "sozialschmarotzer" verfasst am 7.4.2010 um 12:24)!
wenn "männerberater" brem meint, "männer können mit kontrollverlust oft sehr schwer umgehen und viele von ihnen glauben, sie kriegen mit der gemeinsamen obsorge die kontrolle über ihre ex zurück", dann hat er von den tatsächlichen beweggründen der meisten obsorgewilligen väter auch nach 25 jahren nicht den blassesten schimmer! "dass das kind dabei oft nur mittel zum zweck sei, um es nach gewonnenen erbitterten obsorgestreit anschließend eher desinteressiert zu verwandten abzuschieben" repräsentiert NICHT die mehrheit obsorgewilliger väter! solche aussagen sind eher einer kampfemanze würdig, die darauf bedacht ist, dieses wenig schmeichelhafte bild des mannes in der öffentlichen wahrnehmung zu manifestieren.
wenn in diesem artikel dann auch scheidungsanwältin brigitte loacker feststellt: "es kann für ein kind besser sein, wenn es sieht: der papa hält nie was er verspricht, statt ihn aus der ferne zu idealisieren und nicht zu verstehen, warum die mama ihn verlassen hat", wird man(n) feststellen, dass sog. männerberatung der feministinnenideologie gleichgeschaltet ist.
daher: männerberatung auf feministischer basis? nein, danke!
seriöse hintergrundinfo zum feminismus:
http://www.streitbar.eu/aufsatz_amendt.html
http://www.streitbar.eu/aufsatz_gruner.html