Bei einer Hitparade der am meisten gehörten Ausreden zur Gleichberechtigung der Väter würde es sicher unter den top drei landen: "Das Gesetz ist ja ohnehin geschlechtsneutral formuliert."
Erstens stimmt das nicht: Unverheiratete Väter werden schon im Gesetzestext ganz offen diskriminiert. Und bei diversen Bereichen wie der Karenz ist die Diskriminierung durch die Wortwahl des Gesetzes schon vorprogrammiert. Und zweitens gibt es sehr wohl eine systematische Diskriminierung bei der Umsetzung der Gesetze. Was nützt es einem Vater, wenn das Gesetz nur diffus von "Kindeswohl" spricht? Jugendamt und Gericht übersetzen "Kindeswohl" mehr oder weniger automatisch mit: "Das Kind kommt zur Mutter, der Vater zahlt die Rechnungen." Das Gesetz sagt das nicht. Das Gesetz würde sehr wohl erlauben, dass Kinder geschiedener Eltern 50% bei der Mutter und 50% beim Vater leben. Laut Gesetz sollten auch Mütter dann bestraft werden, wenn sie das Kind ohne nachvollziehbaren Grund vom Vater fernhalten. Aber die Gerichte halten sich nicht an das Gesetz. Und was sagt die Justizministerin, wenn man sie auf diese Probleme anspricht?
"Die Gerichte sind unabhängig. Da kann das Justizministerium nichts machen." Wenn es um die Gleichberechtigung der Väter geht, fällt der Österreichischen Bundesregierung plötzlich die Gewaltenteilung wieder ein. Nicht, dass die Gewaltenteilung sonst in Österreich so ein grosses Anliegen wäre. Nur als Vergleich: In Grossbritannien dürfen Staatsangestellte nicht für das Parlament kandidieren. In Österreich wird hingegen durchgehen der Bock zum Gärtner gemacht. Im Österreichischen Nationalrat (Legislative) sitzen mehrheitlich Lehrer, Universitätsangestellte und andere mit Steuergeld bezahlte Staatsangestellte (Exekutive). Diese Woche wurde wieder demonstriert, wie wenig die Regierungsparteien von der Gewaltenteilung halten. Die neue Justizministerin (Exekutive) war vorher Nationalratsabgeordnete (Legislative) mit Rückkehrrecht als Universitätsprofessorin (Exekutive). Dass die Legislative irgendeine sinnvolle Kontrollfunktion der Exekutive darstellt, darf man sich in Österreich wohl nicht erhoffen. Wer kann erwarten, dass diese Versammlung von Staatsangestellten eine Reform der Verwaltung zustandebringt? Ist wenigstens die Judikatur noch unabhängig? Leider auch nicht.
Wie wenig die Justizministerin normalerweise von der Gewaltentrennung hält, hat sie ja durch ihre eigene Karriere deutlich gemacht. Dass ein Justizminister eine Ausbildung in Rechtswissenschaften hat, ist ja noch begründbar. Aber die Justizministerin ist direkt von ihrem Posten als Richterin (Judikatur) in die neue Stelle als Ministerin (Exekutive) gewechselt. Und wer ist ihr Kabinettchef? Der Staatsanwalt Georg Krakow, mit dem sie den BAWAG-Pozess gemacht hat. Beide haben natürlich ein Rückkehrrecht in ihre alte Position. Es ist vollkommen klar, dass Bandion-Ortner und Krakow keine Reform unterstützen werden, die Richtern oder Staatsanwälten irgendwelche Privilegien wegnimmt. Vor allem aber weigert sich die Bundesregierung, schwere Fehler in der Gerichtsbarkeit anzuerkennen. Der Familienbereich ist voll von solchen Fehlern. Die Familienrichter "überfordert" zu nennen, ist sehr vorsichtig ausgedrückt. Wie gesagt: Bei den Menschenrechten der Väter fällt der Justizministerin plötzlich die Gewaltentrennung ein. Wenn es um Frauenanliegen geht, ist die Gewaltentrennung hingegen wieder nicht so wichtig. Auch das hat sich diese Woche wieder gezeigt.
Gestern hat das Justizministerium einen Erlass verschickt. Darin wird "unvorgreiflich der Rechtsauffassung der Gerichte" klargestellt, dass "nach Lehre und Rechtsprechung weder die Ausländereigenschaft im Allgemeinen noch die Herkunft aus einem bestimmten Land für sich genommen den Grad der Heftigkeit einer Gemütsbewegung und die allgemeine Begreiflichkeit einer heftigen Gemütsbewegung zu begründen vermögen". Die Gemütsbewegung, um die es geht, hat beinahe zum Totschlag einer Frau geführt. Der Anwalt des Täters hat zwar klargestellt, dass die Gemütsbewegung keineswegs nur durch die Nationalität des Mannes erklärt wurde, sondern durch eine für den Mann unerträglichen Dauerkrise mit Schwiegermutter und Ehefrau in einer viel zu kleinen "Gastarbeiterwohnung". Aber das Justizministerium wollte auf Nummer sicher gehen und den Gerichten klarmachen, wie das Gesetz zu lesen ist. Gewaltentrennung hin oder her: Wenn es um die Frauenrechte geht, ist das offenbar kein Problem. Oder vielleicht kam die Reaktion deswegen so schnell, weil es sich um einen Einzelfall handelt? Im Allgemeinen werden Männer nämlich für das gleiche Verbrechen härter bestraft als Frauen (siehe die Diskussion im Forum dazu), und "Gastarbeiter" härter als Einheimische. Dort, wo die Diskriminierung durch die Gerichte systematisch ist, wäre ein Erlass aber viel notwendiger.
Jetzt, wo wir sehen, dass das Justizministerium sehr wohl in der Lage ist, den Gerichten Anweisungen zu geben, warten wir umso ungeduldiger auf den längst überfälligen Erlass zu den Väterrechten. Wir haben gerne gelesen, das Bandion-Ortner das Familienrecht reformieren will. Wir haben positiv aufgenommen, dass es klarere Rechte für Väter geben soll. Aber warum kümmert sich die Justizministerin nicht endlich darum, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden? Die Männerpartei schlägt einen Erlass mit folgenden Teilen vor:
"Unvorgreiflich der Rechtsauffassung der unabhängigen Gerichte" wird klargestellt, dass
So ein Erlass ist offenbar schnell verschickt. Wir warten also jetzt darauf, dass das Justizministerium den Gerichten klare Anweisungen zur Gleichberechtigung schicken wird. Auch der Gleichberechtigung der Väter.
Comments
Das kann man aber gegen die
Das kann man aber gegen die Emanzipation der Frauen auch sagen.
Trotzdem werden sie noh mit Quoten künstlich in nicht gewollte Jobs gedrängt - und damit interessierte Männer weggedrängt und diskriminiert.