Antrag gemeinsame Obsorge

Mit dem 1. Februar 2013 tritt das neue Familienrecht in Kraft. Es bringt keine echte Gleichberechtigung, aber ab heute kann jeder Vater den Antrag auf gemeinsame Obsorge für sein Kind stellen. Das sollten die Väter auch tun, weil sie damit zeigen, dass sie mehr als nur ein Bankomat sein wollen. Wer nicht gemeinsame Obsorge hat, ist rechtlich gesehen wie ein Fremder zum eigenen Kind, wenn die Mutter zum Beispiel bei einem Unfall stirbt, kommt das Kind in ein Heim anstatt zum eigenen Vater. Daher sollte die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, genützt werden. Man muss sich an das Gericht wenden, aber man braucht keinen Anwalt. Der Antrag kann formlos sein, aber die Väterplattform hat einen Musterantrag vorbereitet, den jeder verwenden kann. Antrag in OpenOffice/LibreOffice Format: docs.google.com/file/d/0B3Dxws9aZMNLMFBwXzhoV0JheWM/edit?usp=sha… oder maennerpartei.at/files/AntraggemeinsameObsorge.odt, in Microsoft Word Format: docs.google.com/file/d/0B3Dxws9aZMNLMWtsSkdmT3p4ZUk/edit?usp=sha… oder maennerpartei.at/files/AntraggemeinsameObsorge.docx, in RTF: docs.google.com/file/d/0B3Dxws9aZMNLZzNBaW5TVlcwWXM/edit?usp=sha… oder maennerpartei.at/files/AntraggemeinsameObsorge.rtf

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