Aufhebung der Diskriminierung von Vätern: Ein Anfang?
„Nun bringt der Verfassungsgerichtshof Schwung in die festgefahrenen Verhandlungen“, hofft Hannes Hausbichler, Sprecher der österreichischen Väterplattform:
Der § 166 AGBG ist nun amtlich festgestellt diskriminierend: Ledige Väter dürfen künftig, endlich, die Obsorge beantragen. Ein gemeinsamer Erfolg der Mitglieder der Väterplattform, deren Drängen zu diesem Ergebnis geführt hat.
Jetzt ist die Regierung gefordert: Die Aufforderung, Väter künftig nicht mehr zu diskriminieren, darf nicht in einer Suche nach Schlupflöchern enden.
Gemeinsame Obsorge hat zum Regelfall zu werden, gleichwertige Elternschaft soll durchsetzbar sein, auch wenn ein Elternteil blockiert, die gemeinsame Obsorge hat durchsetzbares Besuchsrecht und echte Mitbestimmung zu inkludieren.
Die Väterplattform wird den Verlauf der Verhandlungen weiterhin gemeinsam überwachen und mahnt die Regierung zu Konsequenz und Ehrlichkeit.
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