Bananenrepublik Österreich

Österreich ist einen Schritt näher am Status als Bananenrepublik. In einer trotzigen Reaktion auf die Dänischen Gerichte hat der Österreichische Oberste Gerichtshof beschlossen, dass Österreich die Obsorge für die ganze Welt entscheiden kann. Das ist deswegen besonders bemerkenswert, weil Österreich bei den Obsorgegesetzen ja in interessanter Gemeinschaft ist:

Das einzige rechtliche Prinzip, dem sich der OGH wirklich verpflichtet fühlt, ist scheinbar die Männerdiskriminierung. Zuerst bekommt beim ledigen Kind nur die Mutter die Obsorge. Wenn dann doch einmal beide Eltern die gemeinsame Obsorge haben, dürfen Jugendwohlfahrt und Familiengerichte nach Herzenslust die Menschenrechte brechen. Das stört den OGH nicht. Wenn zum Beispiel eine Österreichische Mutter gegen den Willen des Österreichischen Vaters mit dem gemeinsamen Kind nach Griechenland auswandert, findet die Österreichische Jugendwohlfahrt das ganz in Ordnung. Wenn die Österreichische Mutter dann mit einem Griechen ein zweites Kind bekommt und mit beiden Kindern gegen den Willen des Griechischen Vaters nach Österreich zurückzieht, findet die Österreichische Jugendwohlfahrt das ganz in Ordnung. Wenn eine Österreichische Mutter mit einem Dänischen Kind gegen den Willen des Dänischen Vaters samt Kind nach Österreich umzieht, ist das für die Österreichischen Gerichte auch ganz normal. Wenn der Dänische Vater dann mit seinem Kind genauso gegen den Willen der Mutter zurück nach Dänemark zieht, meinen Frauenlobby und Gerichte in Österreich plötzlich eine Kindesentführung zu erkennen. Aber die Justizbanane wird erst durch das Erkenntnis des OGH perfekt: Nachdem die Dänischen Gerichte beschlossen haben, dass auch der Dänische Vater Menschenrechte hat und dass die von der Mutter planmäßig durchgeführte Kindesentfremdung nicht toleriert werden kann, erklären sich die Österreichischen Gerichte heute für „international zuständig“. Man kann die Juristen mit den Menschenrechten nicht allein lassen. Dieser Saustall muss politisch aufgeräumt werden.

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