Das neue Familienrecht und seine Mythen
Zuerst einmal muss gesagt werden, dass die Reform des Familienrechts längst überfällig war. Es ist zum Beispiel gut, dass das Kindeswohl endlich definiert wurde. Aber wenn der ganze Nationalrat anfängt, etwas fragwürdige Mythen um die neuen Gesetze zu wiederholen, sollte man einiges klarstellen.
Zum Thema passend gibt es sogar einen Geburtsmythos. Angeblich dürfen ab Februar ledige Väter einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen, weil der Verfassungsgerichtshof das so verlangt hat. Gerichtshofpräsident Holzinger hat zwar in Interviews gemutmasst, dass die automatische Obsorge für Mütter und ein Antragsrecht für Väter genug sein könnte. Aber das war eher seine private Meinung. Im Erkenntnis des Vfgh steht es nirgends. Der Verfassungsgerichtshof darf sich keine neuen Gesetze wünschen, er darf nur bestehende Gesetze prüfen. Und die einzige Frage, die er beantworten darf ist: Ist das alte Gesetz in Ordnung und kann bestehen bleiben oder ist es verfassungswidrig und muss aufgehoben werden? Und genau das ist bei der Obsorge passiert. Die alte Diskriminierung der Väter wurde gestrichen. Was jetzt kommt, ist eine neue Diskrimierung mit Antragsrecht. Ob das wieder verfassungswidrig ist, bleibt erst einmal offen.
Der nächste Mythos ist, dass die neuen Gesetze angeblich so "modern" seien. Modern wäre gewesen, wenn sich erwachsene Menschen trennen können und trotzdem verläßlich gemeinsam für ihre Kinder sorgen können. Aber so modern ist unsere Regierung nicht. Es gibt zwar einige Liberalisierungen bei Namensrecht und so weiter, aber der Grossteil der Reform ist von etwas sehr Altmodischem gekennzeichnet: Das tiefe Misstrauen des Staates gegenüber den eigenen Staatsbürgern. Wer sich die Allmacht von Richtern, Gutachtern und Gerichtshilfen genau ansieht, wird erkennen müssen, dass der Staat seinen Bürgern eigentlich gar nichts mehr zutraut. Jeder muss sich bewähren, jeder wird überwacht, alles ist vorläufig. Die Gerichte können schalten und walten, wie sie wollen, weil die neuen Gesetze alles freistellen: Für die Richter.
Die Mythen zu diesen neuen Gesetzen könnten wohl ganze Bücher füllen, nur einer sei an dieser Stelle noch erwähnt: Dass die Richter im Normalfall für die gemeinsame Obsorge entscheiden werden, ist reine Spekulation. Was die Richter wirklich machen werden, wissen auch die Richter noch nicht. Weil die neuen Gesetze dafür einfach zu unklar sind. Aber in schwammige Formulierungen kann ja jeder hineininterpretieren, was ihm gefällt.
Auch Mythen, die zumindest am Anfang gut klingen.
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