Die Väterplattform fordert menschenwürdige Unterhaltsregelungen

Für alle Menschen, denen die Regelungen des Unterhaltsrechts glücklicherweise fremd sind, liest sich ein wegweisendes Gerichtsurteil aus Deutschland wie aus einer anderen Welt:
„Vater darf trotz Unterhaltspflicht kündigen!“ siehe:
www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Vater-darf-trotz-Unt…

Das Unfassbare ist tägliche Realität: Bewältigt ein unterhaltspflichtiger Vater seinen gut bezahlten, doch anstrengenden Job nicht mehr, so ist ihm der Weg zu einem weniger belastenden und damit schlechter bezahlten Job in vielen Fällen verwehrt, denn: Der, aufgrund des hohen Einkommens hoch bemessene, Unterhalt wird nicht an den niederen Verdient angepasst, mit der Begründung: „Er hätte nicht kündigen dürfen!“. Gleichlautend werden Väter sogar zu Überstunden praktisch gezwungen, sobald sie einmal in die Unterhaltsbemessung eingerechnet worden sind.
Deutschland hat mit dem aktuellen Richterspruch endlich einen ersten Schritt zu einer menschenwürdigeren Handhabe geschaffen. doch in welcher Welt befindet sich Österreich?

Hannes Hausbichler, Sprecher der Väterplattform, sieht eine klare, doch befremdende Linie der Frauenministerin: „Einerseits beklagt sich die Frauenministerin über die Lohnschere, andererseits zwingt sie die Väter Österreich oft gegen deren Willen zu hohem Verdienst!“
Hausbichler weiter: „Überdies ist das System der Unterhaltsbemessung unehrlich: In Wahrheit geht es den Gerichten gar nicht um die Bedürfnisse der Kinder, sondern darum, wie viel man dem Vater maximal, über den Bedarf der Kinder hinaus, nehmen kann. Wenn der Staat für Kinder aufkommen muss, ist er bei sich selbst sparsam und speist Kinder mit lächerlichen Summen ab, bei Vätern hingegen greift er tief in die Taschen, ohne Rücksicht darauf, was Vätern zum Leben übrigbleibt. Väter, und nur Väter, dürfen hierzulande weit unters Existenzminimum gepfändet werden! Im Gegensatz zu Deutschland, wo Vätern wenigstens 950 Euro bleiben, scheut sich Österreich nicht, Väter mit einem Restbetrag von 610 Euro deutlich weniger als die Mindestsicherung zu lassen.“

Die Väterplattform fordert eine Ende der Doppelmoral und ein gerechtes Unterhaltssystem, um das Schlusslicht in Europas Familienpolitik wieder abzugeben :
1. Abschaffung der „Anspannung“, des indirekten Verbots freier Berufswahl auch für Väter
2. Bemessung des Unterhalts nicht nach der maximalen Belastbarkeit, sondern nach den Bedürfnissen der Kinder
3. Geldunterhalt anteilig für beide Elternteile, je nach Kinderbetreuungsleistung bemessen

Die Väterplattform:
www.maennerpartei.at
www.vaeter-ohne-rechte.at
www.papagibtgas.at
www.kindergefuehle.at
www.inev.at

Anmerkung: Statt „Nicht obsorgeberechtigter Elternteil“ verwenden wir der Lesbarkeit halber und aufgrund des überwiegenden Zutreffens „Väter“.
Überdies sind uns nachweisliche Fälle bekannt, in denen eine unterhaltpflichtige Mutter wesentlich weniger Unterhalt vorgeschrieben erhält als der vergleichbare, unterhaltspflichtige Vater.

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