Droht Richterin einem Angeklagten, ihn vergewaltigen zu lassen? Aufforderung an Justizministerin Karl zur Stellungnahme!

Eine aktuelle Pressemeldung lässt Ungeheures vermuten:
Eine Richterin wird, in einer Meldung der „Vorarlberger Nachrichten“ vom 22. Juli 2013, Seite D8, wie folgt zitiert:
„Das nächste Mal gehen Sie in U-Haft“, drohte die Vorsitzende, „und Sie haben sicher in der Zeitung gelesen, dass es da für junge Leute nicht sehr nett ist“, gab sie dem Angeklagten noch mit auf den Weg.“
Hannes Hausbichler, Familiensprecher der Männerpartei, vermutet tiefe Abgründe in Justiz und Vollzug:

  • Bei Tatbestand der Vergewaltigung wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen: Ist ein Mann angeklagt, wird vielfach ohne Anwendung des Zweifelsgrundsatzes einfach schuldig gesprochen, auch ohne Sachbeweise. Könnte ein Mann jedoch Opfer werden, so scheint es Richter zu geben, welche diese Tat sogar gutzuheissen scheinen.
  • Falschbeschuldigungen im Gewaltschutzsystem sind praktisch straffrei. Schwerwiegende Vorwürfe, die auch Unschuldige ins Gefängnis bringen können, werden selbst dann praktisch nie geahndet, wenn die Falschbeschuldigung erwiesen ist.
  • Stimmt die vorliegende Pressemeldung, so bestätigt sich ein verbreitetes Gerücht: Es ist anzunehmen, dass die Justiz die Gefahr der Vergewaltigung von Männern in Gefängnissen kaltlächelnd als Strafverschärfung akzeptiert und damit sogar offen droht.
    Der mehrfache Menschrechtsbruch ist daraus offensichtlich und wirft die auf die österreichische Justiz ein Bild, auf dem Niveau von rechtsstaatlichen Entwicklungsländern

Die Männerpartei richtet an die Justizministerin aus aktuellem Anlass daher dringende Anfragen:

  • Beruht der berichtete Vorfall im Gericht auf Tatsachen?
  • Wie häufig sind Drohungen von Richtern, Exekutiv- und Vollzugspersonal an Männer, im Gefängnis zusätzlich zur Haftstrafe Opfer sexueller Gewalt zu werden?
  • Gibt es Untersuchungen von und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt in Gefängnissen oder wird das Problem ignoriert?
  • Wird die Gefahr sexueller Gewalt in Gefängnissen von der Justiz als willkommene Strafverschärfung gesehen?
  • Wie viele Männer sind ohne Beweis wegen Vergewaltigung inhaftiert, wie viele davon werden selbst Opfer sexueller Gewalt in Gefängnissen?
  • Wieviele erwiesenen Falschbeschuldigungen sind straffrei geblieben?

Hannes Hausbichler schliesst mit klaren Forderungen an die Bundesregierung ab:

  • Untersuchung und klare Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt in Gefängnissen
  • Eine Ombuds- und Wiedergutmachungsstelle für die Opfer von Falschbeschuldigung und fahrlässig zugelassener sexueller Gewalt in Gefängnissen.
  • Amtsmissbrauchsverfahren in Eigeninitiative gegen Staatsbeamte, die Männer mit Vergewaltigungsdrohungen in Gefängnissen bedrohen.
  • Handhabung des Zweifelgrundsatzes bei Vergewaltigungsfällen: Nur mit Beweisen, dann jedoch durchaus langjährige Haftstrafen für tatsächliche Vergewaltiger, doch: Unschuldige Häftlinge dürfen nicht in Kauf genommen werden.
  • Konsequenzen bei erwiesenen Falschbeschuldigungen durch klare Handhabe des Straftatbestandes der Verleumdung.

„Sexuelle Gewalt darf kein Tabu sein, unabhängig davon, ob die Opfer Frauen oder Männer sind!“, stellt Hausbichler klar, „Ebenso sind die Augen nicht mehr davor zu verschliessen, dass viele Männer im gesamten Gewaltschutzsystem unschuldig verurteilt werden. Die Männerpartei setzt sich für die verlorengegangen Rechtsstaatlichkeit in Österreich ein und wird die Wähler von Missständen und Auswegen daraus informieren.“

Hinweise:
Politische Inhalte:
www.maennerpartei.at/files/Maennerpartei-Parteiprogramm-2013-01.pdf

Kontakt:

Hannes Hausbichler
Familiensprecher
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456

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