Ein Jahr Obsorgereform: Männerpartei fordert Ende des Betrugs an Vätern und Kindern!

Seit einem Jahr ist die Reform des Kindschaftsrechts, genannt „Obsorgereform“ in Kraft. Die Männerpartei sah bereits im Ansatz dieser Reform zahlreiche Schwachstellen.  Aus der Anlaufstelle „Männerservice“ und den Kooperationspartnern sind unzählige Fallbeispiele bekannt, welche den anfänglichen Argwohn bestätigen.

Der Bundesvorsitzende, Hannes Hausbichler, zählt auf:

  • Das „Antragsrecht“ auf die Obsorge kommt einem verhöhnenden Ablehnungsrecht gleich. Stimmt die Mutter nicht zu, lehnen die meisten Richter kurzerhand ab. Einwände der Väter werden ignoriert.
  • Die gemeinsame Obsorge schürt falsche Hoffnungen. Ob ein Vater seine Kinder überhaupt sehen kann, hat mit der gemeinsamen Obsorge nichts zu tun. Die Doppelresidenz und damit echte gleichwertige Elternschaft ist auch jetzt nur theoretisch möglich. Die gemeinsame Obsorge ist weder „gemeinsam“ noch „Obsorge“, denn Mitsprache ist nur theoretisch möglich, die Rollen bleiben aufgeteilt: Das Kind wohnt bei der Mutter, der Vater zahlt und hofft auf Kontakt zum Kind.
    In Wirklichkeit wurden alle Rechte, welche früher mit dem Begriff „Obsorge“ verbunden waren, einfach von der Obsorge weggenommen und in den gefinkelten Rechtsbegriff „hauptsächlicher Aufenthaltsort“ verpackt. Jetzt haben die Väter die kleine Chance, die Obsorge zu bekommen, um hinterher festzustellen, dass die Obsorge schon längst heimlich ausgehöhlt wurde –ein Betrug an Vätern, Kindern und allen Wählern.
    Die Regierung gaukelt den Menschen nur vor, durch die gemeinsame Obsorge alle Familienrechtsprobleme gelöst zu haben, die böse Überraschung kommt erst hinterher: Kontaktverweigerung, Vaterentfremdung und Zahlvatertum werden denjenigen Müttern, die gleichwertige Elternschaft verhindern wollen, auch bei gemeinsamer Obsorge garantiert.
  • Viele der neuen Obsorgeverfahren führen zu noch mehr Streit! Der harmlose Antrag auf gemeinsame Obsorge lässt, wenn die Gegnerin sich als egoistische „Besitzmutter“ des Kindes herausstellt, einen geschürten Streit neu eskalieren, weil die Richter es zulassen, dass der obsorgeberechtigte Elternteil, der die Obsorge verhindern will, alte Schmutzwäsche wäscht und oft falsche Anschuldigungen erhebt. Diese Vorwürfe werden vom Gericht meist durch Ablehnung des Antrags belohnt, ohne deren Wahrheit zu prüfen. Daher lässt sich so manche Mutter und so mancher Anwalt nicht lumpen und schürt den Streit aufs Neue, um die Verfahren zu gewinnen.
  • Die Richter sprechen nicht Recht, sondern geben Recht: meist der Mutter! Die meisten Familienrichter kümmern sich weiterhin nicht um Anhörung beider Seiten, die Sicht des Vaters wird, nachweisbar in Akten und Beschlüssen, höchstens zur Kenntnis genommen und im Beschluss ignoriert. Weiterhin stehen die Richter unter politischen Druck, wie immer sind der politisch besetzte OGH und die Rekursinstanz die graue Eminenz, die hinter jedem unverständlichen Richterspruch steht. Die Unabhängigkeit der Richter ist ebenso eine Illusion wie deren rechtsstaatliches Vorgehen.

„Das Ziel der Regierung ist hingegen erreicht“, demaskiert Hausbichler: „Die „Frauenminsterin“ und die Justizministerin haben Österreichs Männer, Kinder und Verwandte überfahren. Sie haben sich mit ihrem potemkinschen Dorf „Obsorgereform“ durch Täuschung über die Wahl gerettet. Doch die Forderungen der Männerpartei haben weiter Gewicht erhalten.

Forderungen der Männerpartei:

  1. Gleichwertige Elternschaft, mit
    1.a. durchsetzbarem Kontaktrecht,

1.b. Mitbestimmungs- und Informationsrecht für jeden Elternteil, der sich kümmert, inklusive Mitbestimmung bei der Aufenthaltsveränderung,
1.c. Rechtsanspruch jedes Elternteils auf Auftteilung der Kinderbetreuung, bis zu 50% und 1.d. Abschaffung der Zwangszahlvaterrolle für alle Väter, die sich kümmern wollen, mit Aufteilung von Familienbehilfe, -absetzbetrag und Sozialleistungen,

1.e. tatsächliche Strafbarkeit von Vaterschaftsbetrug als Schwerverbrechen statt zu kurze Verjährung und bedingter Strafen,

1.f. dem Ende von absichtlichen falschen Vorwürfen gegen Väter als Instrument der Vaterentfremdung, durch schnelle Behandlung der Vorwürfe und konsequente Bestrafung falscher Vorwürfe.

  1. Wirklich unabhängige Gerichte, die auch im Familienrecht rechtsstaatlich vorgehen, durch eine umfassende Justizreform.

„Der Plan der Regierung, die Väter hinters Licht zu führen, geht daneben. Die Wähler, die Väter, Verwandten und Unterstützer gleichwertiger Elternschaft bemerken zunehmend, wie ihnen eine Mogelpackung untergeschoben wurde, nicht zuletzt durch die beständige Aufklärungsarbeit der Männerpartei. Wir empfehlen der Politik, die Wähler nicht mehr weiter für dumm zu verkaufen, denn von uns werden sie Wahrheit weiterhin erfahren!, warnt Hausbichler in Richtung der etablierten Lobbies und Parteien.“                                         2014-01-30

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