Wählerwarnung: Wer schützt uns vor Kurz und Kickl?

Sebastian Kurz und Herbert Kickl waren sich selten einig. Doch in ihrem zielsicheren Instinkt für das Populäre, für Themen, welche medial und gesellschaftlich so einseitig und emotional überhitzt aufgenommen werden, dass eine sachliche Diskussion schon gar nicht mehr möglich ist, sind sich die beiden einig: Professionell schlachten sie solche Themen aus, indem sie chamäleonhaft genau die Positionen einnehmen, welche schon gar nicht mehr hinterfragt werden können.

Dann endlich, für einmal, können Kurz und Kickl richtig auftrumpfen: Dann präsentieren sie stolz Verschärfungen und dürfen sich sicher sein: Kritik kommt gar nicht auf, dieses eine Mal! Dann nutzen exakt die Politiker, die sich damit brüsten, gegen die „Political Correctness“ anzutreten, genau denselben diskussionsfreien Raum für einen schnellen, einfachen Erfolg.

So geschieht es augenblicklich, wenn die Kurz-Partei ÖVP und die FPÖ unter Kickls Vorantreiben noch vor der Wahl das Gewaltschutzgesetz reformieren wollen.

Diese Gewaltschutzgesetzgebung besteht seit 1997 und wird seitdem Stück für Stück verschärft. Doch bedeutet das, vor 1997 habe kein Gewaltschutz bestanden?

Schutz vor Gewalt ist seit jeher eine der zentralen Aufgaben eines Staatswesens. Dieser Schutz jedoch kann nur durch Gegengewalt tatsächlich funktionieren, durch die Staatsgewalt, somit deren Gewaltmonopol. Allein dieser Begriff lässt keine Zweifel daran, dass ein Gewaltmonopol große Missbrauchsgefahr in sich trägt. Wem es gelingt, das Gewaltmonopol eines Staats für eigene Zwecke zu nutzen, der kann selbst gefährlich sein, nur auf die leise und heimliche Art. Aus diesem Grund und aus historischer Erfahrung wurde die Staatsgewalt unter strenge Kontrolle gestellt. Aus diesem Grund ist es so eminent wichtig für einen Rechtsstaat, dass nur bei tatsächlich erwiesener Gewalt sanktioniert werden darf, und dass er nur die unbedingt notwendigen, wirksamen Maßnahmen setzt.

Der beste Gewaltschutz ist die Strafdrohung. Sie erspart tatsächliche Ausübung der Staatsgewalt durch Prävention. Gute Strafdrohung jedoch basiert auf Rechtssicherheit: Jeder Mensch soll sich darauf verlassen können, dass er bestraft wird, wenn er eine Tat verübt, die einwandfrei bewiesen werden kann. Ebenso soll er sicher sein, dass er nicht unschuldig bestraft werden kann. Andernfalls hätten wir nämlich eine Form des Gewaltschutzes, die mit nackter Angst vor Willkür arbeitet. In dieser Form des Gewaltschutzes war jede Diktatur höchst erfolgreich, so dass deren Anhänger noch heute davon schwelgen: „Unter dem Diktator xxx damals hat noch Ordnung geherrscht.“ –  weil die Menschen blanke Angst hatten.

Der österreichische Gewaltschutz verlangt von Polizisten, welche zu einer Wegweisung gerufen werden, dass sie eine „Einschätzung der Gefährdung“ vornehmen. Beweise sind nicht erforderlich. Manchmal liegen Beweise vor, doch in den meisten Fällen steht es Aussage gegen Aussage. Dann sollen die Polizisten selbst abschätzen, wer hier Opfer und wer hier Täter ist. In den meisten Fällen wird der Mann weggewiesen. Niemand in Österreich gibt uns bekannt, wie viele Wegweisungen aufgrund persönlicher Einschätzung vorgenommen wurden und anderseits wie viele Sachbeweise zugrunde lagen.

In den letzten zehn Jahren wurden 80.000 Menschen aus ihrer Wohnung weggewiesen. Über 90% davon sind Männer. So viele Männer wohnen in ganz Salzburg.

Darunter sind sicher zahlreiche Gewalttäter. Andererseits schwören viele Weggewiesene Stein und Bein, niemals gewaltättig geworden zu sein, zum Teil können sie sogar beweisen, dass die Frau tätlich war. Zudem gibt jeder ehrliche Anwalt zu, dass die Wegweisung heutzutage für leider viele zur Scheidungstaktik gehört, weil aufgrund einer bloßen Aussage der Partner aus dem Haus geworfen werden kann. Doch solche Differenzierung ist beim Gewaltschutz schon gar nicht mehr möglich. Jeder Beschuldigte wird amtlich automatisch als Gefährder bezeichnet. Medien und Politiker lassen keine Zweifel aufkommen, dass amtlich als Gefährder erklärte auch tatsächlich geschlagen haben, obwohl eben dieser Sachverhalt oft gar nicht feststeht. Tatsachen und Fakten spielen keine Rolle.

Hier kommen Sebastian Kurz und Herbert Kickl ins Spiel. „Wir sind überzeugt, die beiden wissen genau, dass eine große Zahl an Gefährdern nicht erwiesenermaßen wirklich gefährlich waren oder sind. Doch mit diesem Wort, mit dieser Vorverurteilung, beginnen die beiden ihr populistisches Spiel“, führt Männerpartei-Vorsitzender Hannes Hausbichler seine Kritik aus, die durch ihr sachliches Fundament ein Stachel im Fleisch der Populisten ist:

  • Bis heute wird die Gesamtzahl aller Weggewiesenen als Gefährder bezeichnet, ohne die Hintergründe wissen zu wollen, und damit Politik gemacht. Es gibt keine Aufstellung darüber, wie viele Menschen zwar als „Gefährder“ gelten, aber deren Gewalt oder Gefährlichkeit niemals erwiesen wurde – zumindest keine offizielle. Wenn es eine gibt, wird sie wohl dem Schredder des Kanzlers zum Opfer gefallen sein.
  • Kurz und Kickl wollen nur sogar die Beschuldigten nicht nur 50 Meter von der Wohnung wegweisen, sondern 50 Meter von der Expartnerin, wo auch immer sie sich aufhält. Wer somit als Gefährder stigmatisiert ist, bekommt keine Chance mehr in seinem Wohnort: Sobald die Ex auf die Straße oder einen öffentlichen Platz geht und er zufällig in der Nähe ist, kann er sich eine Verwaltungsstrafe einhandeln. Wenn sie ihm mehrmals über den Weg läuft, kann er sogar festgenommen werden und in der Zelle einen Dankesbrief an Kurz und Kickl schreiben.
  • Selbst, wenn Gewaltopfern dieser 50-Meter-Radius um sie herum, auch im öffentlichen Raum, übertrieben scheint, können sie nicht verhindern, dass der Mann bestraft wird. Die Polizei ist verpflichtet, eine Strafe auszusprechen, selbst wenn beide bloß zur gleichen Zeit im selben Supermarkt einkaufen.
  • Kurz und Kickl wollen jeden Beschuldigten in eine Täterberatung zwingen. Eine Zwangsberatung ist per se unsinnig. Wenn jedoch ein Beschuldigter Stein und Bein schwört, er sei zu Unrecht weggewiesen worden, was macht die Täterberatung dann mit ihm?
  • Schließlich wollen Kurz und Kickl die Weggwiesenen zwingen, ihre Täterberatung selbst zu bezahlen. Wer sich zu Unrecht weggewiesen fühlt, wird sich dadurch endgültig als verhöhnt betrachten.

„Gewaltschutz soll glaubwürdig sein. Daher brauchen wir erst einmal Kenntnis der tatsächlichen Wegweisungsbegründungen. Wenn offen steht, was bisher fest verschlossen war, ist diese Politik aufgerufen, zu handeln, statt zu polemisieren“, präsentiert Hausbichler die Forderungen der Männerpartei:

  • Anonymisierte Aufstellung jeder Wegweisung mit Begründung der Wegweisung und den tatsächlich vorliegenden Sachbeweisen oder der jeweiligen Feststellung, rein auf persönliche Einschätzungen hin weggewiesen zu haben, auf 10 Jahre zurück über ganz Österreich. Zudem soll erfasst werden, ob gleichzeitig mit der Wegweisung ein Scheidungs- oder kindschaftsrechtlicher Konflikt bestand und sich die Wegweisung auf das Verfahren auswirkte, weiters, welche Beratungsstellen und Anwälte die beiden Parteien unterstützt haben.
  • Anschließend Ableitung politischen Handlungsbedarfs
  • Freiwillige Selbstwegweisung von Herbert Kickl und Sebastian Kurz aus ihren eigenen Wohnungen, bei schlechtem, kalten Wetter in die Nacht hinein, nur mit Zahnbürste und Unterwäsche ausgerüstet, um das persönliche Erleben eines Weggewiesenen nachvollziehen zu können, und am nächsten Tag Einkauf in einem Supermarkt inklusive plötzlichem fluchtartigem Davonstürmen durch die Hintertür, wenn eine bestimmte Person den Laden betritt.

2019-08-30

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