Internationaler Tag der Menschenrechte: Männerpartei mahnt Menschenrechte für wirklich alle ein!
Am 10. Dezember jährt sich zum 65. Mal die UN-Resolution „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, ein historischer Meilenstein für die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen.
Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, mahnt zu diesem Jubiläum, endlich Blindflecken gegen Männer zu erkennen: „Jede Menschenrechtsbewegung hatte ihre Blindflecken: Selbst den großen amerikanischen Schöpfern der Grundrechte jedes Menschen war zugleich nicht bewusst, dass sie bei ihren eigenen Sklaven gegen ihr soeben verkündeten, hehren Ideale täglich verstoßen. Diese Doppelmoral hält sich in vielen Variationen bis heute. Gegenüber Männern besteht sie seit jeher und verschärft sich sogar!“, vergleicht Hausbichler die UN-Resolution mit der aktuellen Lage:
- Gegen Artikel 1, alle Menschen seien gleich an Würde und Rechten geboren, verstößt Österreich in Wehrpflicht, Familien- und Scheidungsrecht sowie Pensionsrecht, indem es Männern von der Verfassung abwärts mannigfach weniger Rechte zuerkennt. „Weit sind wir bei der Prüfung Österreichs auf Einhaltung der selbst unterzeichneten Resolution leider nicht gekommen, Österreich fällt beim ersten Artikel schon gründlich mit zahlreichen Gesetzen durch!“, stellt Hausbichler ernüchternd fest und führt fort:
- Artikel 4 schließt Sklaverei aus. Doch eine der Zwangsarbeit nahestehende Regel, der Anspannungsgrundsatz, der Unterhaltszahler zwingen kann, bei gefährlichen, schwer belastenden oder gesundheitsschädlichen Berufen zu bleiben, auch wenn sie schon nicht mehr können, ist faktisch Zwangsarbeit und Verhinderung der freien Berufswahl. Gleichermaßen wird so das Recht auf Erholung und Freizeit aus Artikel 24 beeinträchtigt.
- Beim Bruch des Artikel 7, Schutz vor Diskriminierung, gegen Aufhetzung dazu und Anspruch auf gleichen Schutz aller vor dem Gesetz, ist Österreich rekordverdächtig:
Die Ungleichbehandlung von Männern ist bereits bei Artikel 1 dargelegt,
die Aufhetzung zu Diskriminierung betreiben selbsternannte „Frauenpolitikerinnen“ und Genderbeauftrage eifrigst zu ihrem Selbstzweck mit ihren Forderungen zu Quoten, Genderbonus und bewussten Fehlinterpretationen von Lohnschere bis Gewaltunterstellungen,
der gleich Schutz aller vor dem Gesetz ist im Falle der Landesverteidung geradezu lächerlich, wenn ausschliesslich Männer vom Staat gezwungen werden, ihre Gesundheit zu riskieren, ebenso jedoch im gesamten Gewaltschutz, von dem Männer faktisch ausgenommen sind und männliche Gewaltopfer sogar in die Täterrolle von Amts weg hineinbetrogen werden.* - Artikel 8 fordert wirksamen Rechtsbehelf, der Männern im Familienrecht faktisch vorbehalten wird durch üblicherweise Verweigerung von Verfahrenshilfe, übermäßigen unverschuldeten Gerichtsgebühren und der Verweigerung einer für Frauen selbstverständlichen Beratungsszene.
- Artikel 10 , der Anspruch auf ein gerechtes Verfahren, besteht für Männer praktisch nicht, wenn das Verfahren unter Druck der „Frauenpolitik“ steht: Die Behandlung falscher Vorwürfe bei Wegweisungen, Stalking, Gewalt, sogar Missbrauch und Vergewaltigung*, beweist in zunehmender Zahl: Um „Gewaltschutzstellen“ und den politisch besetzen Gerichtsinstanzen zu gefallen und medial aus der Schusslinie zu kommen, wird Männern der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ verweigert, ihre Aussagen als „Lügen“ von vorneherein abgetan und die Aussagen der Beschuldigerin zu ungunsten des Angeklagten ausgelegt oder in Extremfällen sogar manipuliert.*
- Im selben Sinn wie oben verstößt Österreich gegen Artikel 11.1, der Unschuldsvermutung.
- Die Forderung des Artikel 12, Schutz vor Willkür in Privatleben, Wohnung und Familie, bricht Österreich durch Wegweisungen ohne Beweise und Betretungsverbot auf reine Vermutung hin. Davon zeugt eine wachsende Zahl unschuldig weggewiesener Männer.*
- Artikel 16 verlangt gleiche Rechte bei Ehe und Eheauflösung. Die Entrechtung von Männern im Scheidungsfall lässt diesen Artikel in Österreich zur Farce werden.
- Artikel 17, das Recht auf Eigentum, wird durch Scheidungs- und Unterhaltsgesetze, welche Männer faktisch zur Weihnachtsgans erklären, klar und tausendfach verletzt.
- Artikel 21.2, der gleich Zugang zu Ämtern, ist durch die Quote in Österreich außer Kraft gesetzt.
- Artikel 22 schließt das Recht auf soziale Sicherheit ein. Kaum zu glauben, doch Unterhaltszahler, und nur diese, können unters Existenzminimum gepfändet werden. So verletzt Österreich ein weiteres Menschenrecht.
- Artikel 23.1 enthält freie Berufswahl. Der erwähnte Anspannungsgrundsatz verletzt dieses Recht klar und absichtlich.
- Artikel 23.2. fordert Entlohnung für ein menschenwürdiges Leben, Artikel 25 das Recht auf Lebensstandard für sich und die Familie. Die erwähnten Unterhaltsregelungen verletzen auch diese Menschenrechte.
- Artikel 26 sichert Eltern das Recht auf Wahl der Bildung für das Kind zu. Vätern wird dieses Recht verweigert, wenn die Mutter dies nicht will. So vernachlässigt Österreich einen weiteren Grundsatz der Menschenrechte.
Die Männerpartei sieht sich in einer Pionierrolle: „Die Doppelmoral, welche Männern Menschenrechte verweigert und sich dessen offenbar gar nicht bewusst ist, reicht von der Politik bis tief in verkrustete Denkweisen in Öffentlichkeit und Gesellschaft. Viele Männer und Frauen wünschen sich eine Öffnung der Köpfe und Herzen: Männer sind gleichwertige Menschen, ihnen stehen dieselben Menschrechte zu.“, so Hausbichler, und fordert im Sinne aller gerechtigkeitsliebenden Menschen:
- Der Staat Österreich soll sich zu Menschenrechten für Frauen und Männer in vollem Umfang bekennen.
- Aus diesem Bekenntnis heraus sind sämtliche Rechtsnormen auf Ungleichbehandlung zu prüfen. Eine sofortige Änderung von Wehr- und Zivildienstpflicht, Familien- und Scheidungsrecht im Gesamten, fairer Gewaltschutz für Alle, Abschaffung aller Quoten und Angleichung der Rentenalters sind selbstverständliche Konsequenzen als Forderung zum Internationalen Tag der Menschenrechte!
„Die Männerpartei wird in Österreich zunehmend weiterhin als Menschrechtsbewegung ins Bewusstsein gelangen. Menschenrechte gelten für Männer und Frauen im selben Masse. Nur die Männerpartei vertritt dieses Ideal in der heutigen Politiklandschaft glaubwürdig und nachhaltig“, schließt Hausbichler ab. (2013-12-10)
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