Jugendwohlfahrt oft rücksichtslos mit Vätern!

„Der Kindesunterhalt wird in Österreich fast immer ausschließlich Vätern* angelastet. Dabei spielt in der Praxis keine Rolle, wie viel das Kind wirklich benötigt, sondern, wie viel dem Vater maximal genommen werden kann. Unterhaltszahlende Väter* sind die einzigen Menschen in Österreich, welche 25% unter das Existenzminimum gepfändet werden können, selbst Schwerverbrecher haben es diesbezüglich besser.

Die österreichischen Jugendwohlfahrten liefern einen geradezu übereifrigen Beitrag bei der allzu oft rücksichtslosen Verfolgung jedes Unterhaltspflichtigen“, so konfrontiert Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, die Verantwortlichen schonungslos mit den Tatsachen. Ein aktuelles Beispiel zeigt symptomatisch die Missstände:

Der Name eines Deutschen, dessen Personalausweis vor vielen Jahren verloren ging, wurde einfach kurzerhand von einem anderen Mann in Salzburg als Vater angegeben, um selbst nicht als Vater aufzuscheinen. Unfassbar, und doch wahr: Selbst als bereits längst klar war, dass der Deutsche nicht der Vater des Kindes ist, hat die Jugendwohlfahrt hartnäckig von ihm Unterhaltszahlungen verlangt! Der Bezirkshauptmann ist erst zurückgerudert, als die Geschichte öffentlich wurde, und zeigt die Ignoranz dieses Systems in der entschuldigenden Wortmeldung, die Behörde hätte das Kindeswohl bloß etwas übereifrig verfolgt.

Hier zeigt sich die perfide Einstellung des Systems „Kindesunterhalt“ in Österreich: Für jedes Kind muss ein Mann gefunden werden, der zahlt, und zwar so viel wie irgendwie möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Mann seine Kinder sieht, ob und wie er behandelt wird, ja nicht einmal, ob er tatsächlich der Vater ist! Der Staat, die Länder und ihre Ämter verhalten sich beim Kindesunterhalt allzu oft wie rücksichtslose Erpresser.

Der Männerpartei sind zahllose Erlebnisse von Vätern mit den Jugendwohlfahrten bekannt, welche stets nach demselben Muster ablaufen:

Väter werden unter Druck gesetzt, dass sie eine „freiwillige“ Unterhaltsvereinbarung unterzeichnen, welche oft sogar nach den aktuellen, überzogenen Berechnungsmethoden zu hoch angesetzt sind.

Väter werden bedroht, dass es „sofort vor Gericht geht“, wenn sie nicht unterschreiben. Dabei wird ihnen das Gefühl vermittelt, sie stünden dann vor einem teuren und harten Strafprozess. In Wirklichkeit jedoch ist ein gerichtliches Unterhaltsverfahren oft ein Spaziergang im Vergleich zum unsensiblen, rücksichtslosen Vorgang bei der Jugendwohlfahrt – ohne Anwälte, ohne Richter, nur mit einer Stunde am Tisch eines Rechtspflegers, der genauso ausrechnet wie die Jugendwohlfahrt.

Die finanzielle Situation von Vätern wird von der Jugendwohlfahrt zumeist völlig ignoriert. Knallhart und Rücksichtslos zwingen sie Väter zu Einverständnissen, welche nicht schnell genug revidierbar sind, auch wenn die Väter später bemerken, dass sie zu hoch bemessen sind oder sie plötzlich in Notlage geraten. Dieselbe Jugendwohlfahrt droht zumeist sofort und aggressiv mit Pfändung und Exekution, selbst wenn der Vater beweisen kann, dass er selbst nichts mehr hat. Jeder noch so alte Rückstand wird gnadenlos aufgerechnet.

Ein jüngstes Beispiel zeigt, wie die Politik damit umgeht: Ein Fall eines Vorarlberger Vaters, welchem nach Abzug der Wohnkosten und des Unterhalts weniger als 600 Euro bleiben und er davon noch Schulden abstottert, womit dem Vater monatlich unter 300 Euro bleiben, stößt auf, gelinde gesagt, Hilflosigkeit: Achselzuckend bedauern die Landesräte jeweils, dass der Mann keine Mindestsicherung erhält, keine Wohnbeihilfe zugesprochen wird und natürlich beteuert der Jugendwohlfahrtsbeamte, alles richtig gemacht zu haben, schließlich bekommt die Mutter ausreichend Geld – was diese Jugendwohlfahrt wohl als Kindeswohl“ betrachtet, auch wenn der Vater dabei möglicherweise zugrunde geht.

Dieses Unterhaltsrecht hat in Gesetz und Amtspraxis seine gesamte moralische Legitimation verloren“, stellt Hausbichler in aller Deutlichkeit klar. Die Männerpartei fordert:

Nur eine einzige Stelle, welche Kindesunterhalt festlegt. Die Jugendwohlfahrt soll sich künftig aus Unterhaltsfragen heraushalten. Sie ist, entgegen ihrer Schutzbehauptungen, in den allermeisten Fällen dazu nicht verpflichtet. Das Gericht alleine soll für Unterhaltsfragen zuständig sein.

Totalreform des Unterhaltsrechts: Väter, welche sich um ihre Kinder kümmern wollen, sind völlig anders zu behandeln als sorgeunwillige Väter: Jede Fürsorgeleistung von Vätern und Müttern ist auf den Unterhalt anzurechnen. Jedes Elternteil soll das Recht erhalten, bis zu 50% für die eigenen Kinder zu sorgen, statt in die Zahlvaterrolle abgeschoben zu werden.

Ende der Anspannung und der Unterhaltsbemessung unter das Existenzminimum, denn an die Sklaverei und Menschenunwürdigkeit grenzende Zustände haben in Österreich nicht verloren.

„Besonders verborgenes, flächendeckendes und organisiertes Unrecht braucht klare Worte. Die Männerpartei, als völlig freie und unabhängige politische Kraft, spricht aus, was Andere verschweigen, und bietet so den Menschen in Österreich weiterhin den Blick auf eine gerechtere Zukunft“, schließt Hausbichler in Hinblick auf weitere Enthüllungen und zukunftsweisende Forderungen ab.

Hinweise:

Gericht Hallein beharrt auf Unterhalt von falschem Vater:
salzburg.orf.at/news/stories/2744618/

Nachweis der Armutsgefährdung durch Unterhaltsbelastung und der Missstände im Unterhaltsrecht:
www.maennerpartei.at/sites/default/files/Armut-Unterhalt-2014-10-17.pdf

2016-02-26:* Anmerkung: Der Einfachheit wird bei Unterhaltszahlern nur von Vätern gesprochen, doch die, weitaus selteneren, Schicksale nicht obsorgeberechtigter Mütter sind der Männerpartei selbstverständlich bewusst und werden von ihr ebenso vertreten. Allerdings zeigt die Praxis, dass unterhaltsverpflichtete Mütter sehr oft weitaus weniger hart bemessen und gepfändet werden als Väter in derselben Situation, eine weiterer Skandal an sich.

Discussion (No comments)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert