Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

„Manche Menschen sind nicht dadurch gefährlich, dass sie absichtlich böse sind, sondern aus Nicht-Verstehen-Wollen und mangelndem Weitblick. Doch in diesem Fall entsteht nur dann Gefahr für die Allgemeinheit, wenn solche Menschen in hohen Ämtern sitzen,“ ist sich Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, der Sprengkraft seiner Aussage voll bewusst.

Karoline Edtstadler, die gefährlichste Frau Österreichs. Solche Worte benötigen eine solide Begründung. Hausbichler führt daher aus:
Diese Staatssekretärin scheint sich um alles zu kümmern, was dem Rechtsstaat jetzt schon widerspricht. Doch statt die vorgefundenen Missstände sofort abzuschaffen, will sie die Brüche des Rechtsstaats tüchtig ausbauen.

– Wegweisungen werden in Österreich über 8000 mal jährlich ausgesprochen, und zwar fast immer ohne Sachbeweise. Oft kann sogar bewiesen werden, dass gar keine Gewalt vorgefallen ist. Doch es genügt das rein subjektive Gefühl der Bedrohung. Natürlich ist das völlig rechtsstaatswidrig. Was meint Edtstadler dazu? Dieser Missststand soll ausgebaut werden! Sie will, dass Männer nie wieder in das eigene Heim zurück dürfen, wenn sie sich weigern, in einer ihnen aufgezwungenen Gewaltberatung faktisch zuzugeben, dass sie Gewalttäter sind. Somit will sie unschuldig Weggewiesene in eine Zwickmühle stecken: Wenn diese weiter beteuern und beschwören, unschuldig zu sein, dann dürfen sie erst recht nie wieder nach Hause, denn sie sind nicht „einsichtig“.

– Wenn eine schon durch andere, provokante öffentliche Botschaften auffällig gewordene Ex-Politikerin gegen das Gesetz verstößt, ist Edtstadler die erste, welche die Gesetze eben gleich mit einer „Task Force“ ändern will: Unbewiesenes öffentliches Anprangern soll straffrei sein, und jede blöde, private Message dafür strafbar. Edtstadler will weitere Willkürwerkzeuge schaffen, offenbar nur für Frauen gedacht, und sie weiß: Ihre Justiz wird diese Werkzeuge praktisch nur Frauen in die Hand geben. Wenn ein Mann nach den von ihr geschaffenen Gesetzen klagte, würde er schlechte Chancen haben, er stünde nur lächerlich gemacht als Jammerer da.

– Am gefährlichsten ist Edtstadler jedoch durch eine Grundhaltung, die in einer Aussage über Sexualstraftaten zu Tage tritt: „Das Strafrecht hat einen Zweck zu erfüllen: Es muss den Ausgleich zwischen Tat, Täter und Opfer schaffen.“
Frau Edtstadler: Strafen sind nicht zur Genugtuung des Opfers da! Eine Justiz, welche bei Urteil und Strafbemessung das Opfer zufrieden stellen will, wird zwangsläufig zur Rachejustiz. Exakt dieses Bild bieten Justiz und Politik schon jetzt, wenn eine Frau einen Mann anklagt, und damit begeht die Republik den schwersten Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien, gleich nach der Beerdigung des Zweifelsgrundsatzes.

Diese Staatssekretärin zeigt ein Verständnis, das mehrerer ihrer Titel nicht würdig ist: Eines Regierungsmitglieds, einer Richterin und einer Magistra der Rechtswissenschaften. Alle diese Ämter und sogar die Wissenschaft zeigen bedenkliches Niveau, wenn Menschen mit solchen Einstellungen zu rechtsstaatlichen Prinzipien sogar Magistra, Richterin und Regierungsmitglied werden können. Und doch verkörpert Karoline Edtstadler damit nur, unter vielen anderen, die neue Linie der Regierung Kurz: Letztlich um nichts besser im Inhalt, nur das alte Lied mit neuen Instrumenten.


Die Männerpartei fordert

– Wiederherstellung rechtsstaatlicher Prinzipien in Österreich, vor allem in Strafrecht und Sicherheitspolizeigesetz.

– Renaissance des Rechtsstaates in Österreich, in  Politik, Justiz und Rechtswissenschaft, frei von scholastischen Spitzfindigkeiten und Prinzipienverdrehungen.

– Abschaffung der Anti-Männer-Quote, vor allem bei Richterbesetzungen, und Ernennung nur unter der Bedingung von Akzeptanz und Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien.


Quellen, unter Anderem: Interview Karoline Edtstadlers in den „Vorarlberger Nachrichten“, 23. Juli 2018

Discussion (2 Comments)

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  1. So einfach lassen sich die Eigentumsverhältnisse aber nicht umdrehen. Sollte es aber trotzdem in Zukunft möglich sein, daß sich die falschbeschuldigende Nochehefrau mittels falscher Behauptungen Wohneigentum unter den gierigen Nagel reißt, dann darf sich der Gesetzgeber nicht wundern, wenn es immer mehr Unterhaltspreller gibt.
    Darum ist es nicht schlecht, wenn man die Wohnimmobilie endfällig finanziert.

  2. – Wenn eine schon durch andere, provokante öffentliche Botschaften auffällig gewordene Ex-Politikerin gegen das Gesetz verstößt, ist Edtstadler die erste, welche die Gesetze eben gleich mit einer „Task Force“ ändern will: Unbewiesenes öffentliches Anprangern soll straffrei sein, und jede blöde, private Message dafür strafbar. Edtstadler will weitere Willkürwerkzeuge schaffen, offenbar nur für Frauen gedacht, und sie weiß: Ihre Justiz wird diese Werkzeuge praktisch nur Frauen in die Hand geben. Wenn ein Mann nach den von ihr geschaffenen Gesetzen klagte, würde er schlechte Chancen haben, er stünde nur lächerlich gemacht als Jammerer da.

    Ich gehe noch weiter und sage, auch bewiesenes öffentliches Anprangern nicht geht, denn damit wird erwiesenermaßen etwas ausgelöst, was man im besten Fall als Hassmob bezeichnen kann, auch Selbstjustiz und Lynchmob o.Ä.. Ich denke, im angesprochenen Fall würde aber kein Unterschied gemacht, ob der Geschädigte den Text wirklich geschrieben hat oder nicht – er muss es einfach sein. Dass er gleich danach dementiert hat, zählt nicht. Und deshalb darf ihm der Hassmob aufs Geschäft spucken. Ich dachte, solche Zeiten sind längst vorbei.
    Grad erst heute hat mich eine Frau, die mich auf facebook abonniert gehabt hat, entfolgt, weil ich dem „sexistischen Arschloch“ meinen korrekt wiedergegebenen persönlichen Eindruck auf Google veröffentlicht habe. Und das als Frau!!!
    Ich könnte ihre „Verabschiedung“ auch veröffentlichen, dürfte das sogar, weil das Briefgeheimnis nicht für den Empfänger gilt – der darf mit der ihm zugestellten privaten Post machen, was er will, was ich nicht richtig finde, sondern das Briefgeheimnis des Senders wirkt hier weiter. Aber ich will nicht, weil ich mich gern an meine eigenen Regeln halte.
    Ich hatte ihre Erwartungen in das Abonnement nicht erfüllt, hätte mich an dem Hassmob beteiligen müssen – sich selbst ein Bild zu machen und eine eigene Meinung zu haben, gilt nicht. Und dann hat sie mich blockiert, noch ein paar Beleidigungen hingerotzt, und dann schnell zugesperrt.
    Meiner Meinung nach sind solche Menschen keine Erwachsenen. Ich möchte sie jetzt nicht „Kinder“ nennen, weil ich schon erwachsenere Kinder gekannt habe. Aber solche Menschen, plus Frau Stinkefinger, haben auf eine Art und Weise auf ihre Angelegenheiten reagiert, die beweist, dass sie nicht reif für’s Internet sind. Solche Menschen müssen entweder raus aus dem Internet oder sich als unreife Person, am besten als Unmündige, deklarieren. Jeder soll wissen, dass er es mit einer unmündigen Person zu tun hat. Dann weiß jeder, dass er bei seiner Wortwahl ein bisschen vorsichtiger sein muss, wie bei einem Kind. Das kann bei manchen Äußerungen durchaus erschrecken.
    Denn ICH kann Internet. Ich kann mit Beleidigungen und sexuellen Wortspenden umgehen. Ich werde dadurch nicht, wie ein Kind, in Furcht und Unruhe versetzt.
    Ich will eine Kommunikation auf gleichberechtigter Basis führen. Meine virtuellen Gesprächspartner dürfen keine Angst davor haben, dass ich plötzlich auszucke und sie anzeige.
    Ich kann und will mich auch mit Kritik auseinandersetzen.
    Ich will, dass meine virtuellen Gesprächspartner das Recht auf freie Meinungsäußerung haben – auch mir gegenüber, obwohl ich eine Frau bin.
    Ich will kein Willkürinstrument in meiner Hand haben, sondern meine virtuellen Gesprächspartner sollen offen und frei mir mir kommunizieren können.
    Ich will nicht zuletzt auch ungehemmte sexuelle Anbahnungen, denn ich bin erwachsen und darf das.
    Wenn das alles zerstört wird, kann ich keine normale Kommunikation mehr im Internet führen. Dazu hat niemand das Recht, und ich werde die Erste sein, die dagegen klagt.

    Man muss die geplante Gesetzesänderung also nicht beim „Täter“ ansetzen, sondern beim „Opfer“. Wer Einschränkungen bei der normalen Kommunikation wünscht, soll das sagen, dabei bleiben und sich auch so deklarieren. Und zur normalen Kommunikation gehören auch Unmutsäußerungen und (unter Erwachsenen) sexuelle Anzüglichkeiten. Wer das nicht verkraftet, darf nicht ins Internet – oder als unmündig deklariert.