Männerpartei fordert Armutsbekämpfung für Väter, elterngerechte Wohnbeihilfe und Mindestsicherung

Hannes Hausbichler, Landesvorsitzender der Männerpartei in Vorarlberg, bringt in einer aktuellen Diskussion über Armut in Vorarlberg ein verdrängtes Thema an des Tageslicht: Unterhaltszahler werden durch unser Familienrecht in Armutsgefährdung manövriert!

In einer Podiumsdiskussion aller Parteien zur Vorarlberger Landtagswahl überraschte Hausbichler mit einem brisanten Dokument, das er sämtlichen Politikern vor den Augen des Publikums überreichte:

www.maennerpartei.at/sites/default/files/Armut-Unterhalt-2014-09-10.pdf

Darin wird unwiderlegbar bewiesen:

– Schon durchschnittlich verdienende Väter von zwei Kindern rutschen in die Nähe oder unter das Referenzbudget, das Menschen in Vorarlberg zumindest zum Leben brauchen, sobald Sonderbedarf für die Kinder, zusätzlich zum Regelbedarf, zu bezahlen ist.

– Ab drei Kindern bleibt durchschnittverdienenden Unterhaltszahlern praktisch nur mehr das Referenzbudget. Sobald Sonderzahlungen auftreten, was regelmässig der Fall sein wird, liegen sie bereits unter dieser Armutsgrenze.

– Väter werden von vielen Beihilfen ausgeschlossen: Selbst Väter unter dem Referenzbudget erhalten oft keine Mindestsicherung und niemals Wohnbeihilfe für den zusätzlichen Bedarf der Kinder in Besuchszeiten bei Ihnen.

– Im Gegenzug wird jeder Mutter, welche vom Vater weniger als das Maximum an Unterhalt verlangt, um ihm Geld zum Leben zu lassen, die Wohnbeihilfe verweigert. Ihr wird mitgeteilt, dass sie zuerst vom Vater das maximale Geld pfänden lassen soll, erst dann erhält sie Wohnbeihilfe. Somit hetzt diese Landespolitik Eltern, die ein Einvernehmen gefunden haben, erst recht gegeneinander auf.

Die Männerpartei fordert daher:

– Die Vorarlberger Mindestsicherung ist auf die Lage von Vätern anzupassen, unter Berücksichtigung der Unterhaltsbelastungen und Sonderzahlungen.

– Die Wohnbeihilfe ist fair für beide Eltern zu gestalten: Müttern ist Wohnbeihilfe unabhängig von den Unterhaltszahlungen zu gewähren, Vätern ist der Raum für Kinder, die am Wochenende bei ihm wohnen wollen, anzurechnen.

– Schaffung von Doppelresidenzmodellen in Landeskompetenz, unter Nutzung der Befugnisse der Jugendwohlfahrt als Kindeswohlvertreter, im Sinne der Anhebung des Wohls der Kinder, wenn beide Eltern sich gleichwertig kümmern dürfen.

– Einsatz der Landesregierung in der Bundespolitik für faires Familien- und damit Unterhaltsrecht. Dazu gehören: Das Recht auf Doppelresidenz und Naturalunterhaltsleistung für beide Eltern, Unterhaltsbemessung progressiv abnehmend bei mehreren Kindern, Abschaffung des separaten Existenzminimums für Unterhaltsschuldner, Verkürzen der Nach- und Rückforderungsmöglichkeiten für Unterhalt und beiderseitiges Ermöglichen derselben, Abschaffung des Anspannungsgrundsatzes, Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen beider Eltern, Anrechnung der persönlichen Betreuungsleistungen von Unterhaltspflichtigen, verbunden mit durchsetzbarem Kontaktrecht, Mitentscheidung bei Sonderbedarf und Aussetzen des Unterhalts bei ungerechtfertigter Kontaktverweigerung und Vaterentfremdung. (2014-09-10)

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