Methoden von Scheidungsanwälten: Von oben gewünscht und gedeckt!

Die Kritik der Männerservice-Reports sitzt. Was früher hinter verschlossenen Türen blieb, kommt nun an die frische Luft, ans helle Tageslicht. Nicht jeder mag es frisch und hell.

Selbstverständlich war mit Klagen zu rechnen, und die Scheidungsanwältin Birgitt Breinbauer schritt bereits bei Report Nummer 2 zur Klage. Doch mit welchem Ergebnis? Einem Vergleich, welcher den Autor der Reports, Bundesvorsitzenden Hausbichler, nun sogar schriftlich berechtigte, dieser Scheidungsanwältin schmutzige Tricks, Heimtücke und die Grenze zum Betrug im Allgemeinen* vorwerfen zu dürfen!

Der Prozess bewies: Wer gegen unsere berechtigte Kritik klagt, riskiert, plötzlich mehr Beweisen gegenüberzustehen, als ihm lieb ist. Es ist wie Hochwasser im Keller: Plötzlich taucht auf, was vergraben war.

Der Erfolg aus dem Prozess ist erkennbar: Je näher der Umkreis dieses aufsehenerregenden Prozesses, je mehr Betroffene Kontakt zum Männerservice halten, desto besser passen Scheidungsanwälte seither auf, was sie tun. Sie erzeugen tunlichst keine neuen Beweise mehr, welche uns in die Hände fallen könnten. So gesehen war diese Klage gegen uns ein wichtiger und wertvoller Beitrag zur Prävention.

Doch die Männerpartei stellt stets klar: Ungerechte Zustände im Familienrecht sind kein Zufall, kein schlechtgelaunter Richter, kein Pech mit den Ämtern, kein böser, einzelner Anwalt. Sie haben System. Sie sind von oben gewünscht und gedeckt.

Noch einmal kommt uns dabei die Klage der Scheidungsanwältin zu Hilfe. Anhand ihr konnten wir eindrückliche und schockierende Beweise auftürmen: Die Politik, in diesem Fall vor allem die Vorarlberger mit den Hauptakteuren LR Wiesflecker und LH Wallner, fördert die Vermittlung zu Anwälten, welchen wir die genannten Vorwürfe erheben dürfen, und die Anwaltskammer deckt deren Handeln als „standesgemäß“.

Einmal noch gab die Männerpartei im Juni 2017 der Politik und der Kammer die Chance, die Beweise zu sichten und zu handeln. Beide hatten damit die faire Möglichkeit zur Besserung. Damit haben beide seitdem keine Ausrede mehr. Es hieß nun, Farbe zu bekennen. Hier die Ergebnisse:

Die Vorarlberger Landesregierung ließ eine Petition der Männerpartei, gefüllt mit zahlreichen Beweisen, abblitzen. Auf die Sachverhalte wurde nicht eingegangen, nicht einmal die verfassungskonforme „Petition“, wie sie LR Wiesflecker abfällig in Anführungszeichen gesetzt hatte, akzeptiert. Damit zeigt die Landesregierung: Sie will weiter zu solchen Anwälten vermitteln, sie steht hinter deren Verhalten und unterstützt dieses sogar.

Die Rechtsanwaltskammer ließ ein halbes Jahr lang überhaupt nichts von sich hören. Erst auf Nachfrage brach Betriebsamkeit aus und flugs wurde der Männerpartei mitgeteilt, die Anzeige sei zurückgelegt – bezeichnenderweise mit einem fast schon freudschen, groben Schreibfehler beim unbeschadeten „Ansehen“ der Rechtsanwälte. Damit zeigt die Anwaltskammer, wo sie steht, und wird vermutlich selbst viele ihrer eigenen Mitglieder enttäuschen.

Farbe bekannt hat schließlich auch die Richterschaft in diesem Prozess, nachdem die Männerpartei Kritik dort ansetzt, wo sie am Meisten notwendig ist, bei den an sich gar nicht Kritisierbaren: Den Richtern. Das Verhalten von vielen unter ihnen im Familienrecht ist an Voreingenommenheit und Einseitigkeit nicht zu überbieten, ebenso wie die Fähigkeiten vieler unter ihnen nicht zu unterbieten sind dabei, einen Prozess fair oder überhaupt zu führen.

Das durchaus erwartbare Ergebnis stellt nun ein Signal an die Bevölkerung in Österreich dar. Dieses Familienrecht ist von ganz oben gewünscht und gedeckt. Eine Änderung kann nur dort, beim Kopf des Fisches, erfolgen.

Die Männerpartei fordert

Demokratisierung der dritten Staatsgewalt, der Justiz, durch anonymisierte, in Eckdaten erfasste und veröffentlichte Querschnittsbeobachtung von Prozessen und Urteilen, um die Abläufe und Methoden von Richtern und Anwälten überprüfbar werden zu lassen.

Deutliche Erhöhung der Qualifikationskriterien für Richter, vor allem in Bezug auf die Prozessführung, und bessere Handlungsmöglichkeiten gegen Befangenheit und Mängel in der Verhandlungsführung sowie Beweiswürdigung. Und, merke: Geschlecht ist ein wichtiges Merkmal eines Menschen, doch keine Qualifikation.

Völlig vom Erstgericht unabhängig geführte Zweitinstanzen, personell als auch räumlich und in Bezug auf die komplette Hierarchie.


Anmerkungen:

* mit Ausnahme dessen, dass sie Klientinnen anleitet, zu einer Vereinbarung über Ehegattenunterhalt zu gelangen, dadurch verbunden ein niedrigerer Kindesunterhalt vereinbart wird – diese Ausnahme sei ihr durch ein Vergleichsangebot Hausbichlers zugestanden.

Zu den Namen: Wir bitten um Verständnis, dass wir zugunsten der Lesbarkeit die Titel abgekürzt haben. Hier in voller Länge:
Dr. Birgitt Breinbauer, Dornbirn
LH Wallner: Der Vorarlberger Landeshauptmann Mag. Markus Wallner
LR Wiesflecker: Die Vorarlberger Landesrätin Katharina Wiesflecker

Hinweise:

Zurücklegung der Disziplinaranzeige durch die Rechtsanwaltskammer. Das Verhalten ihrer eigenen Präsidentin schade dem Stand und Ansehen der Rechtsanwaltskammer keineswegs:

Ablehnung der Petition der Männerpartei durch LR Wiesflecker
Besonders bemerkenswert ist unter anderem der Satz, zur Kritik darüber, wie sich Männer in der öffentlichen Scheidungsberatung behandelt fühlen: „Die Behauptung, dass „Männer sich in großer Mehrheit von keiner Einrichtung im Land fair beraten fühlen“, ist objektiv nicht nachvollziehbar.“ – Schließlich seien die Männer bei der Schuldenberatung ja in der Überzahl.

2018-02-09

Discussion (Ein Kommentar)

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  1. Was haben Sie sich erwartet? Für Rechtsanwälte sind Scheidungen schlicht das Geschäft. Als Mann braucht man vielleicht keinen Anwalt, denn verlieren kann man auch ohne Anwalt.
    Natürlich ist das Familienrecht so gewollt wie es derzeit ist. Vielleicht läßt sich die Ausbeutung der Männer noch steigern – z.B. mit einer Junggesellensteuer.