Reformieren, damit sich möglichst wenig ändert

Am 1. Februar wäre die Gleichberechtigung gekommen. Das will die Regierung jetzt verhindern und hat ein „modernes Familienrecht“ vorgestellt.

Was bringt diese Reform? Den ledigen Vätern bringt sie ein Antragsrecht. Aber das hätten sie auf jeden Fall bekommen. Der Verfassungsgerichtshof hat die Diskriminierung bei der Obsorge gestrichen und ab 1. Februar 2013 hätten alle ledigen Väter die gemeinsame Obsorge für ihre Kinder. Hätten, weil dieser Reformvorschlag das Rad wieder zurückdreht: Weiterhin werden Mütter und Väter im Gesetz völlig unterschiedlich behandelt und weiterhin soll der Vater vor allem eines: Zahlen. So wollte es die SPÖ-Frauenministerin und so will es jetzt auch die ÖVP-Justizministerin.

Die doch-wieder-Diskriminierung der ledigen Väter wurde gegen jede Menge Antragsrechte und juristische Konstruktionen für Scheidungskinder abgetauscht. Richter, Anwälte und Gutachter werden sich freuen. Es wird noch mehr Prozesse geben und weiterhin weder Rechtssicherheit noch Gerechtigkeit. Dabei wäre echte Gleichberechtigung vergleichweise einfacher gewesen. Statt komplizierter und schwammiger Kann-Bestimmungen hätte man einfach nur Väter und Mütter gesetztlich gleichstellen können, vor der Ehe, in der Ehe, nach der Ehe und ausserhalb der Ehe.

Im 21. Jahrhundert sollte niemand mehr einen Richter fragen müssen, ob er gleichberechtigt leben darf. Aber offenbar haben beide Regierungsparteien vor allem Angst, dass sich wirklich etwas in der Familie ändern könnte. Dann könnten ja ÖVP-nahe Richter oder SPÖ-nahe Sozialarbeiter ihre Existenzberechtigung verlieren. Also wird reformiert, damit sich möglichst wenig ändert. Es ist natürlich auch ein Erfolg der Väterbewegung, dass die Obsorge überhaupt zum Thema wurde. Aber was die Regierung hier vorgelegt hat, ist kein modernes Familienrecht, sondern eine Mogelpackung zur Behübschung der fortgesetzten Väterdiskrimierung. Man hat den Eindruck, die können es einfach nicht besser.

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