Schürt Anwaltskammer-Präsidentin Scheidungskriege?
Die Vorarlberger Anwaltskammer achtet nach eigener Angabe auf „korrektes Verhalten“ ihrer Mitglieder. „Aus unserer Sicht bedeutet dieser Anspruch, sich gegenüber allen Konfliktbeteiligten höchst verantwortungsvoll zu verhalten,“ so Hannes Hausbichler, Landesvorsitzender der Vorarlberger Männerpartei.
Doch in einem aktuellen Bericht, der wohl mehr als Werbeeinschaltung zu verstehen ist, lässt die Präsidentin der Anwaltskammer dieses Verantwortungsgefühl schwer vermissen. Unter dem Titel „Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich?“ wirbt sie praktisch dagegen, den Boden für eine konfliktfreie Trennung zu bereiten.
Hannes Hausbichler erkennt in Birgitt Breinbauers Artikel, den sie im Namen der Rechtsanwaltskammer verfasst hat, eine Werbung für Scheidungskriege, für welche sie selbst sich gleichzeitig besonders anzubieten scheint:
– Zuerst wird ein Köder ausgeworfen: Der Anspruch auf Witwenpension, der einer Frau verloren gehen könnte, wenn sie auf Unterhalt verzichtet.
– In weiter Folge lässt sie Leserinnen um ihre Finanzen fürchten, falls ein freiwillig zahlender Ex-Mann sinngemäß „zu früh stirbt“, und so, nach Interpretation der Männerpartei, führt sie Vorarlbergs Männern eindrücklich vor, wie viel sie ihren Frauen wert sein sollen: Nämlich nur jeden Euro, den er zahlt, und kein bisschen mehr.
– Schließlich bringt sie Vorarlbergs Frauen rhetorisch tückisch und geschickt, doch menschlich äußerst fragwürdig nahe, dass sie in einer Scheidung den höchstmöglichen Unterhalt vom Mann erstreiten sollen. Doch wenn dies jemand tut, bleibt zumeist nur Eines: Tief in der Schmutzkiste zu wühlen! Und so geht los, was schließlich bis auf die Anwältin jedem schadet: Das gegenseitige Vorwerfen von Untreue, Beleidigungen, falsche Unterstellungen bis hin zu Gewalt und sogar von Straftaten ist in strittigen Scheidungen die traurige Normalität.
„Für Männer bedeutet lebenslanger Unterhalt eine zumeist ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Belastung. Eine mit 40 Jahren geschiedene Frau braucht, laut OGH, nie wieder zu arbeiten und darf sich vom Mann das Leben finanzieren lassen. Ich vermute sehr, gerade Birgitt Breinbauer kennt so manche Anwältin im Land, welche Männern weisgemacht und unterschreiben lassen hat, sie könnten doch statt Kindesunterhalt freiwillig Ehegattenunterhalt bezahlen, die Summe bliebe sich gleich – praktisch eine Prellerei mit fatalen Folgen, denn der Ehegattenunterhalt endet nie, und der Kindesunterhalt kann sofort nach der Unterschrift erhöht werden. Kann sich eine Anwaltskammer, die korrektes Verhalten fordert, so ein Verhalten von wichtigen Mitgliedern leisten?“ stellt Hausbichler verwegen eine Frage, welche diesmal wohl den schwarzen Schafen einer anderen Profession als der Politik wenig Freude bereiten wird.
Die Männerpartei fordert angesichts der bedenklichen Werbung der Anwaltskammer
– Abschaffung des unbegrenzten Ehegattenunterhalts! Unterhalt nur in Bezug auf die Zeit der Wirtschaftsgemeinschaft und bei nachweislich erbrachter, einvernehmlich bestimmter Gegenleistung (Kindererziehung und Haushalt).
– Eigenerwerb statt Unterhalt: Schon in Ehe und Partnerschaft sollen Anreize für Mann und Frau zu gleichteiliger Erwerbsarbeit geschaffen werden, selbstverständlich bei gleichteiligem Einsatz für Hausarbeit und Kindererziehung, welcher dann fair ist, wenn Männer von der Alleinversorgerrolle auch im Trennungsfall endlich entlastet werden.
– Überprüfung von Einschaltungen der Anwaltskammer auf persönliche Eigenwerbung.
– Bekenntnis der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, besonders im Familienrecht, durch die Auswahl geeigneter Repräsentanten, welche diese Verantwortung glaubwürdig vertreten, einer Anlaufstelle für Beschwerden gegen „schwarze Schafe“ und einer Ethikkommission, welche die Beschwerden prüft.
„Vorarlbergs aufrechte Menschen können sich darauf verlassen: Die Männerpartei spricht mutig, offen und direkt aus, was gesagt gehört, denn nur, wenn über Fehlentwicklungen gesprochen wird, können Verbesserungen beginnen. In diesem Sinne harren wir der Reaktion der Anwaltskammer oder von Birgitt Breinbauer, der längst überfälligen Diskussion werden sie zuträglich sein“, schließt Hausbichler zuversichtlich ab. (2016-06-21)
Hinweise:
Birgitt Breinbauers Werbung für Unterhaltsforderungen bei Scheidungen:
www.vol.at/verwitwet-pension-trotz-scheidung-moeglich/4756178
Zitat aus der Website www.rechtsanwaelte-vorarlberg.at/:
„Als Standesvertretung der Vorarlberger Rechtsanwälte achten wir auf deren fachliche Qualifikation und korrektes Verhalten.“
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