Schützt den Gewaltschutz vor Mißbrauch!

Die Männerpartei bekennt sich zu einem guten Gewaltschutz. Gut kann Gewaltschutz nur sein, wenn er vor Mißbrauch sicher ist. Doch wie ist die Realität?
Am Beispiel von Radisa B. zeigen sich besorgniserregende Zweifel:
Ein Mann macht sich Sorgen um seine Kinder, seine Frau scheint sich nicht zu kümmern, nur die Familie unter Druck zu setzen. Ob sie psychisch krank ist, sei dahingestellt, Anzeichen dafür mag es geben.
Radisa B. steht unter Dreifachbelastung: Er arbeitet, kümmert sich um die Kinder und steht unter Dauerdruck von seiner Frau. Trotzdem scheint er friedliebend, denn Nachbarn fällt nichts das Geringste auf.

Als Radisa den Mut findet, sich und seine Kinder aus dem Druck der Frau befreien zu wollen, will er fair bleiben: Statt wegzuziehen, spricht er mit ihr, will zwar die Trennung, doch sie soll niemals auch nur einen Cent Unterhalt für die Kinder und ihn bezahlen müssen.
Seine Frau droht im plötzlich, wenig später, er könne jetzt aus der Wohnung ziehen und macht sich auf den Weg aus der Wohnung.
Kurz später folgt der Schock: Sie steht mit der Polizei da! Er habe sie geschlagen, mit der linken Hand. Er, der Rechtshänder (!) bestreitet ängstlich, verweist darauf, daß keine Spuren bei ihr zu finden sind, kein Nachbar je Verdächtiges gehört hat, ja, er seine Frau nie jemals geschlagen habe, doch er hat keine Chance:
Ohne jeden Beweis muß er die Wohnung verlassen, gebrandmarkt als Schläger. Das Ende? Mitnichten, das kann der Anfang einer langen, leidvollen Geschichte sein:

Kann sich nun seine Frau, mit Verweis auf die Wegweisung, selbst in der Scheidung lebenslangen Unterhalt auf Radisas Kosten und Existenz sichern?
Kann sich seine Gattin nun die Familienbeziehung, die Obsorge der Kinder, alleine sichern, ohne sich lästige Fragen nach ihrer Befähigung dafür anzuhören?
Kann die Ehefrau nun jederzeit den Kontakt der Kinder mit seinem Vater verweigern, mit dem Hinweis auf die Wegweisung damals?

Wir werden diesen Fall beobachten. Keiner war dabei, weder wir noch Zeugen der Frau, doch sollte so eine tiefgreifende Amtshandlung nicht mehr Beweise haben?
Nur eines ist vorerst sicher: Radisa muß seine Wohnung weiterbezahlen, doch betreten darf er sie nicht mehr, vielleicht 2 Wochen, vielleicht ein halbes Jahr lang.

Für uns bleibt der klare Schluß: Gewaltschutz, der mißbraucht wird, ist selbst auf Dauer in Gefahr. Um Frauen vor Gewalt zu schüzen, müssen Männer ebenso vor dem eiskalt kalkulierten Mißbrauch des Gewaltschutzes geschützt werden.
Daher plädiert die Männerpartei dringend, stets beide Seiten zu sehen.

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