Sexuelle Übergriffe: Fragwürdiger Stolz über Aufklärungsquote

Sexuelle Übergriffe sind spätestens seit „Köln“ im Fokus. Doch die öffentlichen Darstellungen, wie in Vorarlberg von der IfS-Gewaltschutzstelle, sind zu einseitig: Stets wird jede Anzeige als Fakt gewertet, jede Frau, welche eine Sexualstraftat anzeigt, automatisch gleich als Opfer und ein angeklagter Mann als Täter bezeichnet.

Gerade die Unschuldsvermutung sollte diese Vorverurteilung vermeiden. Der Zweifelsgrundsatz ist anschließend als Basis für ein faires Urteil gedacht – im Zweifel für den Angeklagten. Besonders bei Sexualstraftaten jedoch steht zumeist Aussage gegen Aussage, Sachbeweise gibt es oft nicht. Und doch beträgt die Aufklärungsquote, so berichtet VOL, in Vergewaltigungsprozessen 93%. Fast jeder Angeklagte wird also verurteilt.

„Entweder haben also die Ermittlungsbehörden sensationell gute Arbeit geleistet und ohne Sachbeweise aus völlig entgegengesetzen Aussagen zweier Menschen Beweise rekonstruieren können, oder viele Männer wurden ohne ausreichend klare Beweise verurteilt“, bleiben für den Vorarlberger Landesvorsitzenden der Männerpartei, Hannes Hausbichler, drängende Fragen offen:

– Wird die Unschuldsvermutung eingehalten? Schon ab der Anzeige wird die Frau offiziell als Opfer bezeichnet, der Mann zumindest in der Berichterstattung als „Täter“. Das ist eine klare Vorverurteilung.

– Wird der Zweifelsgrundsatz beachtet? Aus einem uns vorliegenden, wohl beispielgebenden Gerichtsakt ist Bedenkliches  nachzulesen: Die Aussage des Angeklagten wird verkürzt, auf einer halben Seite wiedergegeben, die Aussage der Frau, die ihn angezeigt hat, wird über viele Seiten so ausgeführt, so als ob die beiden nicht allein, sondern der Richter geradezu dabei gewesen wäre. Ist das Alltag in Vorarlbergs Gerichten? Jedenfalls spricht die Gerichtsreportage in vergleichbaren Fällen eine klare Sprache: „Es gibt keinen Grund, der Aussage der Frau nicht zu glauben.“ – Nur so wurde manche Verurteilung begründet. Warum gab es dann einen Grund, der Aussage des Mannes nicht zu glauben, der letztlich mit einer Haftstrafe büßen soll?

– Wird dem Umstand zunehmender, nachgewiesener Falschbeschuldigungen Rechnung getragen? Gerade seit Köln sind viele Fälle erfundener Vergewaltigung in die Medien geraten, in Deutschland und Österreich. Nachweise sendet die Männerpartei auf Nachfrage jederzeit zu.

„Vor diesem Hintergrund ist ein Stolz auf 93% Aufklärungsquote nur mit höchster Vorsicht angebracht,“ so Hausbichler, und er setzt fort: „Zu allererst brauchen wir bessere Daten, um die Vorgänge im Sexualstrafrecht besser beurteilen zu können.“

Die Männerpartei fordert:

– Anonymisierte Aufstellung von Urteilen aus dem Sexualstrafrecht, danach, wie viele mit Sachbeweisen oder Zeugenaussagen dritter belegt sind und wie viele Verurteilungen oder Freisprüche im Falle „Aussage gegen Aussage“ erfolgten.

– Abschaffung von Vorverurteilungen, das bedeutet Abschaffung der vorprozessualen Bezeichnungen „Opfer“, „Opferanwalt“ und „Täter“. Wer noch nicht verurteilt wurde, ist als Angeklagter zu bezeichnen.

– Abschaffung der tatsächlichen oder faktischen Beweislastumkehr, die in weiten Teilen des Sexualstrafrechts besteht, denn diese Umkehr ist klar und eindeutig rechtsstaatswidrig.

Hinweise:

Bericht in VOL, zum einen über einen bedauernswerten Übergriff, zum anderen jedoch über das stolze Vorweisen einer Aufklärungsquote von 93% bei Vergewaltigungen:
www.vol.at/sexuelle-uebergriffe-in-vorarlberg-die-meisten-werden-nicht-angezeigt/4900972

ORF Vorarlberg, Aktuelles Thema „Sexuelle Belästigung“, zum Schluss thematisiert die Männerpartei klar und deutlich Falschbeschuldigungen:
files2.orf.at/vietnam2/files/vbgmagazin/201638/wdh00709370_23d636ef681d4d1c99cecd61c9052872_468828.mp3

2016-09-22

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