Skandalurteil? Täterin freigesprochen, Zeuge schuldig!

Einmal mehr zeigt die Männerpartei auf und führt im folgenden Beweis: Österreichs Justiz arbeitet leider immer wieder rechtsstaatswidrig. Ein haarsträubendes Tiroler Gerichtsurteil bestätigt dies. Geben wir zu diesem Urteil zuerst die Berichterstattung der Tiroler Tagezeitung wieder: 

Eine Mutter hat ihre Kinder missbraucht. Das ist gemäß Gerichtsreportage Tatsache. Ebenso Tatsache ist, dass ihr Ehemann diese Handlungen beweisbar gemacht und diese zur Anzeige gebracht hat. Die nächsten beiden Tatsachen lassen an unserer Justiz zweifeln: Die Täterin wurde trotz ihrer Tat freigesprochen. Der Mann hingegen, der die Tat zur Anzeige brachte, ist schuldig. 

Der Rest der Reportage ist jedoch aus Sicht der Männerpartei richtig zu interpretieren, er enthält offenbar Vorwürfe, welche aus dem Zusammenhang gerissen wurden, von der Verteidigung der Täterin erhoben und vom Gericht zur Tatsache erklärt, wie folgt. Die Männerpartei fügt daher ebenfalls im Folgenden hinzu, was rechtliche Realität in Österreich ist und alle Vorwürfe in gänzlich anderen Licht darstellt: 

Der Mann wurde schuldig dafür befunden, dass er die Tat gefilmt habe, jedoch nichts dagegen unternommen. Wie jedoch hätte er die Tat verhindern sollen? Durch Handgreiflichkeiten? Bedeutet dies, ein Gericht bestraft einen Mann dafür, dass er ein Verbrechen nicht durch körperliche Gewalt verhindert hat, fordert es somit Gewalt von ihm? Das Absurde daran ist zuletzt: Würde der Mann tätlich eingreifen, um seine Kinder zu schützen, so wäre dies ein Grund, um den Mann von zu Hause wegzuweisen – und Österreichs “Gewaltschutz” würde fortan eifrig verhindern, dass ein Vater seine Kinder vor sexuellem Missbrauch schützt. Die Beweise, dass die Mutter die Kinder missbraucht, würden nämlich erfahrungsgemäß von der  Polizei im Rahmen einer Wegweisung gar nicht gewürdigt, doch weggewiesen wird ein Mann sofort und ohne Notwendigkeit von Beweisen. So wäre dieser gezwungen, in den nächsten Monaten den Gedanken zu ertragen, wie seine Kinder weiter missbraucht werden, während seine Strafanzeige wohl als „Rache“ abgetan würde, denn, wie wir auch hier sehen: Ein Mann, der eine Frau anzeigt, wird selbst zum Täter gemacht. 

Daher wundert es nicht: Ein Anwalt hatte diesem Mann geraten, den Missbrauch zu filmen und sofort anzuzeigen. Schließlich dürfte der Anwalt Bescheid gewusst haben: Ein Vater darf seine Kinder nicht schützen, sonst wird er selbst von der Justiz als “Täter” gegen die Mutter denunziert. Doch wie es der Vater macht, er macht es falsch laut diesem Tiroler Gericht: 

Zuletzt wird dem Vater sogar vorgeworfen, er hätte den Kindesmissbrauch nur „zu seinen Gunsten für das Scheidungsverfahren dokumentieren“ wollen, der Egoist… Erst einmal scheint es unfassbar, wie ein Gericht die Schwere der Tat einer Mutter einfach wegwischt. Schließlich scheint der Vater keineswegs “seinen Vorteil”, wie ihm sogar noch unterstellt hat, gesucht zu haben – hat er doch sofort, ohne ein Scheidungsverfahren anzustrengen, das Verbrechen beim Jugendamt angezeigt, ein Amt, das nur für den Schutz der Kinder da sein soll, sicher jedoch nicht für Scheidungssachen Anlaufstelle ist. 

“Sie haben gefilmt, statt es zu verhindern”, soll ihm die Richterin sogar vorgeworfen haben, während sich die Täterin gefreut haben dürfte, dass die Richterin auf einen Unschuldigen losgeht. Hat diese Richterin selbst bereits Einstweilige Verfügungen nach Wegweisungen ausgesprochen? Dann wüsste sie doch, was einem Mann geschieht, der eine Frau daran hindert, zu tun, was auch immer diese vorhat. 

Entsetzen löst bei jedem vernünftigen Menschen schließlich die Begründung aus, warum die Kinderschänderin freigesprochen wurde:  Den Kindesmissbrauch “gestand der Schöffensenat der mütterlichen Gefühlswelt zu”.  Ein Schöffensenat wird von Richtern beraten und oftmals klar und deutlich gelenkt.  

Kindesmissbrauch ist also in den Augen unserer Justiz in Ordnung, wenn er von einer Mutter begangen wird. Die Mutter geht straffrei aus. 

Wenn jedoch dieser Missbrauch nicht strafbar sein soll: Warum wird der Mann verurteilt, weil er den Missbrauch, diese “Nicht-Straftat”, nicht verhindert hat? War es jetzt doch eine Straftat, sonst könnte er ja nicht bestraft werden, diese nicht verhindert zu haben? Was denn nun, Justiz? War das jetzt eine Straftat? Warum geht dann die Täterin frei? Oder war es keine? Warum wird dann der Zeuge verurteilt? 

An dieser Entscheidung fehlt alles, was einen Rechtsstaat ausmachen soll: Jegliche grundlegende Logik, jegliche Objektivität, jeglicher Opferschutz, jegliche Abschreckungswirkung im, Gegenteil: Diese Entscheidung stärkt die Täter und lehrt die Zeugen fürchten, Anzeige zu erheben. 

Dieses Urteil ist ein Abgrund einer Justiz, der sich neu eröffnet, nachdem wir bereits am Boden des ersten Abgrunds aufgeschlagen sind: Dem Umstand, dass bereits bis jetzt, wenn eine Frau angeklagt wurde, oft der Prozess in ein Scherbengericht gegen das Opfer statt die sich selbst bemitleidende, tränenvergießende Täterin umgekehrt wird, gegen ein Opfer, das sich zumeist nicht mehr wehren kann.  

Das Tiroler Skandalurteil zeigt einmal mehr den Bedarf einer Justizreform. 


Die Männerpartei fordert: 

  • Von der Erstgerichten völlig, bis zur obersten Ebene hin, unabhängige Zweitinstanzen, die frei und unbenommen von Beziehungen zur Erstinstanz entscheiden.
     
  • Richterernennung nur mehr für Menschen, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen, also bereits mindestens 5 Jahre einen Zivilberuf in der Privatwirtschaft ausgeübt haben, statt in eine Umgebung aus Juristen hineingewachsen zu sein, welche sich ja bekanntermaßen allzu oft belustigt darüber äußern, wie weit Rechtsempfinden und gesprochenes Recht auseinanderklaffen können und wie sehr sie sich somit über menschlichem Rechtsempfinden stehend wähnen, mit ihren weitschweifigen Begründungen unfassbarer Urteile.
     
  • Kritische Gerichtsberichterstattung, die hinterfragt und Voreingenommenheiten aufzeigt, statt die Einseitigkeit vieler Richter wiederzugeben wie zusätzliche Protokollisten im Gerichtssaal. 

Hinweise: 

Bericht der Tiroler Tageszeitung: 
www.tt.com/artikel/16530782/tiroler-wollte-scheidung-und-filmte-frau-bei-kindesmissbrauch-schuldspruch
Die Männerpartei hat die TT um nähere Angaben zu diesem Urteil gebeten, verbunden mit dem Hinterfragen der im Bericht wiedergegebenen Beurteilungen. Eine Antwort ist nicht erfolgt. 

Weibliche Verbrechen und die Berichterstattung sowie die Urteile: 

amp.krone.at/1860489
Eine Messermörderin in Wien ergeht sich in Selbstmitleid und beschuldigt zugleich das Opfer. Die Medien machen ein “Martyrium” für die Mörderin daraus, ergreifen somit Partei für die Täterin, denn: Das Opfer konnte verständlicherweise nicht befragt werden, ob es letztlich am Mord an sich selbst schuld sei. 

www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Trotz-5-toedlicher-Schuesse—Freispruch-fuer-Freundin-29906745
Eine Frau geht bewaffnet zu ihrem Freund, erschießt ihn mit 5 Kugeln, drei davon auf den liegenden, sterbenden Mann. Urteil: Freispruch, Notwehrexzess!  Beweise für eine Attacke des Mannes liegen nicht vor. Fakt ist, dass er Schluss machen wollte und sie ihn bewaffnet aufgesucht hatte. Ein Mann hätte lebenslänglich.
Das Opfer wird in der Berichtserstattung als Kampfsportler mit seinem Spitznamen “Godzilla” bezeichnet, was in seiner sachlichen Unnötigkeit einer Denunziation als gewaltbereit gleichkommt.
Die Täterin erhält 35’600 Franken Haftentschädigung.

www.sueddeutsche.de/panorama/frankreich-freiheit-fuer-die-moerderin-1.2840181
Der eindeutige Mord einer Frau an ihrem Mann, offenbar aus Rache. Doch Selbstjustiz scheint erlaubt, wenn er von einer Frau begangen wird, die sich auf Gewalt seitens ihre Opfers, das sie selbst zum Schweigen gebracht hat und daher nicht befragt werden kann, beruft.
Die Berichterstattung schließt mit einer zahlenmäßig beeindruckend beabsichtigen Aufstellung über geschlagene Frauen. Das ist indirekte Parteinahme.
Das Ergebnis: Der französische Staatspräsident begnadigt die Mörderin. Begründung der Petition für sie: Zeitversetzte Notwehr – mit diesem Argument wäre alles Notwehr, das jetzt als Rache bezeichnet wird. 

2020-01-31

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  1. Was passiert, wenn eine Frau in der Öffentlichkeit einem Mann gegenüber gewalttätig ist?
    Unten ein Link zu einem Youtube-Video dazu.
    #violenceisviolence
    https://www.youtube.com/watch?v=peNe6XUP_y4