Stopp der Beschuldigungskultur!

Österreichs gesamte Medienlandschaft und Politik sind in höchster Aufruhr: Eine Feministin ist verurteilt worden. Also müssten die Gesetze geändert werden, so das beängstigende Fazit der Genannten aus dem von Sigrid Maurer bewusst selbst provozierten Rummel.

„Frauenministerin und Justizstaatssekretärin sind sich mit Feministen aller Couleurs einig. Es geht um ein Frauenrecht: Das Recht einer Frau, jemanden öffentlich anzuprangern und zu beschuldigen, auch, wenn sie es nicht beweisen kann. Die Politik und viele Meinungsmacher der Medien folgen dem MeToo-Gedanken: Faktisch geht es um das Recht von Frauen, vorzugsweise Männer nach Belieben zu diskreditieren sowie gesellschaftlich wie beruflich vernichten zu dürfen,“ so Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, zum aktuellen Fall.

Gerade erlebt Roman Rafreider, wie sich Bogner-Strauß, Edtstadler und Konsorten Frauenrechte in Zukunft vorstellen: Er steht öffentlich angeprangert im Aus, die Frau, die Vorwürfe gegen ihn erhebt, bleibt anonym. Nur eines ist klar absehbar: Dieser Mann wird nie wieder seinen Beruf ausüben können. Was wirklich geschehen ist, zeigt sich erst hinterher, vielleicht, wenn es keinen mehr interessiert.

„Zum Frauenrecht der unbewiesenen, öffentlichen Beschuldigung von Männern werden sich wohl wieder jene Parteien völlig einig sein, welche sich sonst um jede Kleinigkeit in den Haaren liegen: Die Regierungsparteien ebenso wie SPÖ, Pilz und Neos. Gemeinsam, so klingt es einmal mehr, werden sie eine neue Rechtsstaatswidrigkeit schaffen, denn der Rechtsstaat ist die eine Sache, doch Sonderrechte für Frauen auf Kosten der Männer haben Vorrang,“ führt Hausbichler vergangenes, über alle Parteien beschlossenes, rechtsstaatswidriges Unrecht als Beweis auf:

  • Die faktische Außerkraftsetzung des Zweifelsgrundsatzes (oft als Unschuldsvermutung bezeichnet) in jeglichen Sexualstrafverfahren,
  • Die Beweislastumkehr, wenn eine Frau gegen ein Unternehmen wegen sexueller Belästigung klagt, und somit der Schuldspruch, wenn die Unschuld nicht bewiesen werden kann,
  • Der als „Vorbeugung“ bezeichnete Verstoß der Republik gegen jegliche Eigentums- und Wohnrechte sowie gegen jegliche Menschenwürde durch Wegweisungen,
  • und weitere zahlreiche Brüche gegen Verfassung und rechtsstaatliche Prinzipien wie die Anti-Männer-Quote.

Die Aufzählung beweist: Immer öfter wird Unrecht zu geltendem Recht. Die Forderungen der Männerpartei zum aktuellen Anlass sind gewichtiger denn je:

  • Stopp der Beschuldigungskultur in der Öffentlichkeit: Ahndung von diskreditierenden Indiskretionen wie im Fall Rafreider oder beim Paradebeispiel Kachelmann, anstatt faktischem Berufsverbot und Zwangsbeurlaubung für Beschuldigte.
  • Konsequente Anwendung des Strafrechts bei Verleumdung, statt faktisches in Schutz nehmen der Täterinnen oder Täter.
  • Neuetablierung des Zweifelsgrundsatzes und Abschaffung jeglicher Beweislastumkehr in Rechtspraxis und Gesetzen.

Je einseitiger die öffentliche Wahrnehmung wird, desto wichtiger gestaltet sich die Arbeit der Männerpartei. Österreich wird sich daher umso mehr darauf verlassen können, dass die Männerpartei ihre warnende und kritische Stimme erhebt.

2018-10-12

Discussion (2 Comments)

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  1. Dieses Recht der Frauen wird ja seit langem im Lande durch die Justiz der Richterinnen praktiziert. Oder?

  2. Du hast dabei etwas Relevantes vergessen: Die Äußerungen vom Account von Bierkraft sind nichts, wofür man jemanden „beschuldigen“ kann, sondern Teil einer privaten Konversation unter Erwachsenen und da ist so lange alles erlaubt, wie das Strafrecht nicht berührt wird, und das ist nicht der Fall.
    Das Briefgeheimnis ist so formuliert, dass der Empfänger einer Nachricht mit dieser machen kann, was er will, aber ich sehe dadurch auch das Briefgeheimnis des Absenders verletzt, der sich beim Absenden der Nachricht darauf verlassen hat, dass der Empfänger sie ebenfalls privat hält. Und nicht nur nicht privat hält, sondern auch noch dazu missbraucht, um einen Hassmob zu erzeugen, mit den bekannten Folgen. Das Verunstalten des Geschäfts war nicht mehr privat und nicht mehr virtuell, sondern real und öffentlich.
    Es ist auch alles andere so, dass SM keine andere Möglichkeit hatte, sich zu wehren.

    Ich bin der Meinung, Hassmobs aufgrund persönlicher Differenzen haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Und jeder auch noch so tiafe Beschimpfer und Beleidiger hat das Recht auf Schutz der Privatsphäre.