Universität Graz: Offener Bruch des Gleichbehandlungsgesetzes!
Die Männerpartei kritisiert seit langem die offene Ungleichbehandlung an den Universitäten. Bundesvorsitzender Hannes Hausbichler stellt die Lage klar:
„Das Gleichbehandlungsgesetz und sämtliche Regeln zur Frauenförderung sind schon von vorneherein nicht zur Umsetzung von Chancengleichheit beabsichtigt gewesen. Das lässt sich an der klar offengelegten Hintertüre, die „Zur Erhöhung des Frauenanteiles“, bei „gleicher Qualifikation“, die „Vorreihung des unterrepräsentierten Geschlechts“ zulässt, im ersten Zug nicht vorschreibt, aber durch Detailvorschriften und subtilen Druck schließlich erzwingt, erkennen.
„Auf diese Weise gelingt es dem Staat Österreich, den Augenschein der „Chancengleichheit“ zu wahren und gleichzeitig, vor der Öffentlichkeit verborgen, Menschenrechte und Verfassung zu brechen, indem weibliche Bewerberinnen aufgrund ihres Geschlechts klar bevorzugt werden!“, zeigt Hausbichler schonungslos auf, und erkennt eine Absicht dahinter: „Die vielen bereits von der Frauenpolitik abhängigen Genderstellen berechtigen so ihr Dasein und geben den Frauen ein zweifelhaftes Angebot: Einmal von Quotenposten abhängig gemacht, gewinnt die „Frauenpolitik“ auf diese Weise Unterstützerinnen und ein erweitertes Netzwerk, das schon von der Quote profitiert hat, diesen Umstand ständig verstecken muss und daher zunehmend mit unverschämteren Forderungen nach noch mehr Quoten kaschiert, statt sich auf Leistung zu konzentrieren.“
Einer zunehmenden Zahl an Männern wird diese Ungerechtigkeit bewusst. Immer mehr Frauen lehnen diese offene Unverfrorenheit ebenso ab, sie wollen sich selbst durch Leistung statt Quote bewährt sehen.
Die Technische Universität Graz hat die laufende Verschärfung des Quotendenkens auf einen neuen Höhepunkt getrieben:
Die TU Graz schreibt eine Stelle aus, für welche sich Männer gar nicht bewerben dürfen. Zitat in der Ausschreibung: “Zur Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Universitätspersonal im Bereich der Professorenschaft an der TU Graz wird an der Fakultät für Informatik eine Stelle einer Universitätsassistentin mit Doktorat für Professoren-Laufbahnstelle vorerst befristet auf 6 Jahre – mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2014, am Institut für Wissenstechnologien für Frauen ausgeschrieben.”
www.maennerpartei.at/sites/default/files/tu-graz-ausschreibung-2013-11-29.jpg
„Dies ist ein offener Bruch des Gleichbehandlungsgesetzes, der Bundesverfassung des Staates Österreich, der Europäischen Charta der Menschenrechte und der UN-Menschenrechtskonvention“, so der Vorsitzende der Männerpartei, und fordert vom Wissenschaftsminister:
- Sofortige Dienstaufsichtsverfahren gegen die Verantwortlichen
- Selbstanzeige der Verantwortlichen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, um ihre Glaubwürdigkeit wiederherzustellen
- Die vollständige Überarbeitung aller Regelwerke und Verordnungen des Ministeriums zur Gleichbehandlung nach Kriterium echter Gleichbehandlung statt Frauenlobbying wider dem Willen leistungsorientierter Frauen und Männer
Hannes Hausbichler fordert an die Bundesregierung:
Die vollständige Überarbeitung der Gesetze und Verordnungen zur Gleichbehandlung und Frauenförderung. Statt faktischer Besserstellung von Frauen soll tatsächliche Gleichbehandlung für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht und anderen Gruppenzugehörigkeiten in ein Gesetz für alle Menschen Österreich gefasst und dem Parlament vorgelegt werden.
Der Bundesvorsitzende der Männerpartei schließt ab: „Wieder einmal hat sich die Unehrlichkeit der selbsternannten „Frauenpolitik“ gezeigt. Unsere Grundforderung, Frauenministerium und –politik durch eine Solidaritätspolitik zu ersetzen, beweist sich weiterhin als die einzige Zukunftsweisende.“
Erscheinungsdatum: 2013-11-04
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