Unterhaltsrecht: Männerpartei fordert Fairness für Ehepartner!
Hannes Hausbichler, Familiensprecher der Männerpartei, reichen die Auswüchse im Unterhaltsrecht:
„So unverschämt die Unterhaltszahler schon ausgeplündert werden können, so unfassbar ist der Rückgriff auf die Ehepartner der Unterhaltszahler! Anhand folgender Beispiele zeigt sich die Unverfrorenheit von Gesetz und Justiz:“, führt er aus:
Fall 1: Die Männerpartei tritt natürlich genauso für betroffene Mütter ein: Elke S. verheiratet mit Franz S.: Elke S. lebt von ihren Kindern getrennt, der Kontakt zu den Kindern ist massiv erschwert. Sie ist, wie viele Väter, dadurch schwer belastet. Weil ihr Einkommen dem obsorgeberechtigten Kindesvater nicht genügend erscheint, kann der auf die Hilfe seines Anwalts und der Gerichte zählen: Der Ehegatte von Elke S., der selbst schon für 3 Kinder jahrelang schwer unterhaltsbelastet war, erlebt einen bekannte Albtraum wieder: Er wird vom Gericht aufgefordert, seine Lohnzettel vorzulegen, denn für den Unterhalt von Kinder, die nicht die seinen sind, darf auf den Ehegatten zurückgegriffen werden.
Fall 2: Walter H., verheiratet mit Madeleine H.: Walter H. versucht, mit dem Verdienst eines Arbeiters die Unterhaltsbelastung für 3 Kinder zu bewältigen. Doch auch hier ist die Gier der obsorgeberechtigten Mutter unersättlich: Daher wird auf die Einkünfte seiner neuen Gattin, Madeleine, zurückgegriffen: Ebenso wie Franz S. muss sie ihre Lohnzettel vorlegen, sich mit ihren bescheidenen Einkünften bis auf den letzten Cent durchleuchten lassen und wird gezwungen sein, für die Kinder ihres Mannes Unterhalt mitzufinanzieren.
Hannes Hausbichler kritisiert hart: „Bis zu ein Drittel des Ehegatteneinkommens darf beim Kindesunterhalt mitbemessen werden. Der Staat verletzt damit schon wieder, wie ständig, täglich und flächendeckend im Familienrecht, die Menschenrechte massiv: Der Schutz auf Eigentum und vor Willkür ist dem Staat egal, wenn es um den letzten Cent des Unterhalts geht!
Zeitgleich verweigert der Staat jedem Unterhaltszahlern das Recht, zu erfahren, ob ihr Geld tatsächlich für die Kinder verwendet wird.
Obendrein ist es bei Unterhaltszahlern, und nur bei diesen, erlaubt, unter das Existenzminimum zu pfänden, und ein Unterhaltszahler darf laut OGH-Spruch nicht einmal in Karenz gehen, wenn er ein neues Baby versorgen will – all die Menschrechtsbrüche hinter der Gesetzgebung und Rechtspraxis lassen sich dabei nicht mehr an der Hand abzählen!“
Die Männerpartei fordert daher die Bundesregierung auf, endlich zu handeln:
– Abschaffung des Rückgriffs auf Ehegatten im Unterhaltsrecht
– Bemessung des Unterhalts nach tatsächlichem Bedarf der Kinder
– Schaffung des Rechts für Unterhaltszahler, zu erfahren und sichstellen zu lassen, ob das Geld tatsächlich für die Kinder eingesetzt wird.
– die Anrechnung der Betreuungsleistung von Vätern in der „Besuchszeit“ bei gleichzeitiger durchsetzbarer Sicherstellung des Kontaktrechts
und schliesslich das Ende des reinen Zahlvatertums durch
– Aufteilung der Geldunterhaltspflichten der Eltern, wenn beiden Verdienstmöglichkeiten zuzumuten sind, bei gleichzeitiger
– Möglichkeit für beide Eltern, ihre Kinder durch eigene Leistung zu betreuen, statt in die Zahlvaterrolle gezwungen zu werden (Modell Doppelresidenz).
„Die Bundesregierung und alle etablierten Parteien versuchen weiter fleissig, die Missstände im Unterhaltsrecht zuzuschaufeln, damit sie gerade im Wahlkampf unbemerkt über die Runden kommen. Doch die Männerpartei wird gerade im Wahlkampf die Politiker Österreichs an ihre Versäumnisse im Familienrecht und den wachsenden Unmut in der Bevölkerung erinnern!“, beendet Hannes Hausbichler alle Hoffnungen der rückschrittlichen Politiker, noch einmal ungeschoren davonzukommen.
Hinweise:
Politische Inhalte:
www.maennerpartei.at/files/Maennerpartei-Parteiprogramm-2013-01.pdf
Kontakt:
Hannes Hausbichler
Familiensprecher
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456
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