Vorarlberg kann Besuchsverweigerung selbsttätig verhindern!

Der Missstand:

Besuchsverweigerung und Vaterentfremdung betrifft 40% der Trennungskinder. Aktuell sind hochgerechnet 4000 Kinder in Vorarlberg davon betroffen. Viele Kinder sind sich ihr Leben lang dessen nicht bewusst, denn: Eine Mutter, die Vaterentfremdung betreibt, gibt niemals ihr Vorhaben zu. Sie erschwert und verunmöglicht dem Vater Besuchskontakte meist  subtil und ständig, setzt das Kind unter Druck, bis es den Vater abzulehnen beginnt und provoziert bewusst eine Lage für den Vater, die ihn zwingt, eines Tages aufzugeben. Zum Hohn ist es dann genau die Besuchsverweigerin, welche dem Kind weismacht, der Vater wolle nichts von ihm wissen, liebe es gar nicht, und erreicht damit ihr Ziel: Dem Kind das Gefühl zu geben, nur in der Mutter die einzige Bezugsperson zu sehen und sie zu überhöhen.

Die Landespolitik in Vorarlberg kennt die Missstände. Sie entscheidet sich jedoch durch Unterlassung dafür, Partei für Besuchsverweigerinnen zu ergreifen. Als Ausrede dient der Vorwand, Kontaktrecht sei durch Bundesgesetze und die Bundesjustiz nicht in der Landeskompetenz. Doch das Land Vorarlberg kann sehr wohl handeln. Es kann sogar zum Vorzeigeland gleichwertiger Elternschaft werden.

Die Lösung:

Die Männerpartei in Vorarlberg biete ein schlüssiges Lösungskonzept:

Landesvorsitzender Hannes Hausbichler erklärt:

„Alle Bundesgesetze ermöglichen eine einfache Durchsetzung des Besuchsrechts. Leider verpflichten sie die Richter jedoch nicht dazu. Die Richter halten sich bei jeder Entscheidung an die Jugendwohlfahrt und lassen sich einfachste Entscheidungen vorkauen. Hier liegt der Hebel des Landes.“, stellt Hannes Hausbichler klare Forderungen:

  • Die Schaffung einer Anlaufstelle gegen Besuchsverweigerung innerhalb der Jugendwohlfahrt, mit Journaldienst am Wochenende zur diskreten Beweisaufnahme und Verhinderung der Besuchsverweigerung im Dialog. So werden die allermeisten Besuchsverweigerungen durch Gespräch und Überzeugung im Ansatz verhindert. Für die hartnäckigen Fälle gilt die Forderung:
  • Selbsttätiges Einschreiten der Jugendwohlfahrt bei Kontaktverweigerung: Die Behörde soll sofort und auf eigene Initiative eine Beugestrafe beantragen, mit angeschlossener Stellungnahme, welche das Verfahren verkürzt, vereinfacht und die uneinsichtigen Besuchsverweigerinnen zum Umdenken bewegt.
    Für wenige, vermögende „Besitzmütter“, welche trotz Bussgeldern verweigern, bleibt als letzter Weg:
  • Eigeninitiative Obsorgeübertragung an den Vater (im Falle mütterlicher Verweigerung), um den Kontakt zu beiden Eltern sicherzustellen. Wenn die Jugendwohlfahrt beantragt, wird kein Bundesgericht ablehnen.

Um Lücken in der Durchsetzung zu verhindern, fordert die Männerpartei weiters:

  • Die Anzeige falscher Unterstellungen mit dem Ziel der Besuchsverhinderung, damit die Besuchscafés endlich keine Väter und Kinder beherbergen brauchen, welche offensichtlich keine absichtlichen Hürden brauchen
  • Die Förderung gemeinsamer Obsorge durch aktives Einfordern der Bereitschaft an beide Eltern, verbunden mit der Konsequenz der Obsorgeübertragung vom verweigernden Elternteil weg,

und schliesslich

  • Das Ende des Zwangs engagierter Väter in das „Zahlvatertum“ ohne Betreuungsmöglichkeit: Doppelresidenzmodelle sind schon jetzt möglich, durch geschickte Aufteilung der hauptsächlichen Aufenthaltsorte bei verpflichtend ausgleichenden Besuchszeiten.

„Die Landesregierung hat mit der Jugendwohlfahrt unzählige Möglichkeiten, aus Vorarlberg ein Vorzeigeland fairer Familienpolitik werden zu lassen. Es fehlt nur am Willen dazu! Sollte die Landespolitik die geschilderte, gute Lösung nicht annehmen, wird die Männerpartei  ihr Angebot eben den Wählern zur Entscheidung unterbreiten“, schließt Hannes Hausbichler mit deutlichen Worten ab.

Hinweise:
Politische Inhalte:
www.maennerpartei.at/files/Maennerpartei-Parteiprogramm-2013-01.pdf
Rückfrage:

Hannes Hausbichler
Familiensprecher Männerpartei
Tel.: +43/664/7867456
hannes.hausbichler@maennerpartei.at

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