Wien: Wegweisung gewährt Kindesmörderin freie Bahn!

Seit ihrer Gründung ist die Männerpartei die einzige politische Partei Österreichs, welche den Grundfehler von Wegweisungen und des vorgeblichen Gewaltschutzsystems aufzeigt: Grundsätzlich werden Männer aufgrund Vorverurteilungen weggewiesen, zumeist ohne Sachbeweise, oftmals ohne dass je Gewalt vorgefallen wäre anhand hemdsärmeliger “Gefährdungsprognosen” wie “bevorstehende Scheidung / Trennung”, und häufig wird mit dem Mann sogar der von der Frau Angegriffene weggewiesen, womit die Republik Österreich für die Täterin Partei ergreift. 

Wovor der Vogel Strauß namens “Gewaltschutz” den Kopf in den Sand steckt, zeigt sich am tragischen Fall des dreifachen Kindsmords in Wien auf schockierende Weise: 

Im September wurde der Vater der Kinder aus der Familienwohnung gewiesen, mit der Begründung: Es sei von beiden Seiten zu einem handgreiflichen Streit gekommen. Also seien beide gewalttätig gewesen, die Frau wurde somit eindeutig selbst von den oftmals gegen Männer voreingenommenen Polizisten zumindest als Mittäterin festgestellt. Warum wird dann nur einer der beiden zum “Gefährder” erklärt, die gewalttätige Frau jedoch als “Gefährdete”. Oftmals bedeutet schließlich bei Wegweisungen die Floskel “beiderseitige Gewalt”, dass die Frau den Mann attackiert hat und der Mann sich wehrte, und trotzdem der Mann weggewiesen wird – wie wir sogar von prominenten Beispielen berichtet bekommen. 

Laut “Gefährdungsprognose” soll also der Vater gefährlich gewesen sein – in Wahrheit ist die Mutter gefährlich gewesen, tödlich gefährlich. Die “Gefährdungsprognose” ist zumindest in diesem Fall nachweislich, tragisch und absurd gescheitert – mehr noch: Der Vater, welcher die Kinder schützen und ihnen das Leben retten hätte können, wurde weggewiesen, womit der Mörderin freie Bahn geschaffen wurde. 

Im Fall dieses Kindesmordes ist die Republik Österreich Mittäter, ist willfähriger Komplize. Wie äußern sich nun die Verantwortlichen? 

Die Polizei will offenbar ihre Mitverantwortung abstreifen, indem sie erklärt, die Wegweisung sei zum Mordzeitpunkt bereits abgelaufen gewesen. Doch sie weiß am besten: Wäre der Mann zurückgekommen, er wäre durch einen Fingerschnipp der Frau ein zweites Mal weggewiesen worden, leichter noch als letztes Mal, ist er nun doch als “Gefährder” stigmatisiert und die Mörderin zur “Gefährdeten” stilisiert worden. Das übliche Gehabe der Polizei gegenüber Weggewiesenen symbolisiert schließlich bewusst, dass der Mann sich gar nicht erst wieder zurück wagen solle. 

Das “Jugendamt”, die Wiener Kinder- und Jugendhilfe wiederum meint, nach Gesprächen unter anderem mit der Wiener “Interventionsstelle gegen Gewalt” sei eine Gefährdung nicht absehbar gewesen. Diese Stellungnahme ist ein Aberwitz: Die “Interventionsstelle gegen Gewalt” wird in der Realität als Interventionsstelle gegen Männer wahrgenommen, die jenem Wegweisungssystem angehört, das bereit ist, auch eine Täterin zu schützen, weil weiblich, und die Jugendämter agieren oft genug als Mütterämter, welche Kindeswohlgefährdungen durch Mütter so lange zu ignorieren versuchen, als es irgendwie möglich ist.  

Zuletzt wird die österreichische Bundesregierung nächstes Jahr die Gewaltschutzstatistik präsentieren und wieder behaupten, 95% der häuslichen Gewalt gehe von Männern aus. Der Vater der ermordeten Kinder wird in dieser Statistik als “Täter” mitgezählt werden, so wie viele andere Männer, welche diese Bezeichnung nicht verdienen. Die Mörderin hingegen wird als Opfer, so wie alle Frauen Opfer seien, gezählt, ja und die ermordeten Kinder: Die werden als “Opfer” des Vaters gezählt werden in dieser Statistik, denn diese Statistik erfasst nur die zumeist unbewiesenen Behauptungen im Augenblick der Wegweisung, nicht, was hinterher geschah und erst später Gegenteiliges erwiesen wurde. Ein Mehr an Ignoranz und Pietätlosigkeit ist kaum vorstellbar, und doch werden wir vom “Gewaltschutzsystem” jährlich neu überrascht. 

Die Männerpartei fordert 

  • Anonymisierte Veröffentlichung sämtlicher Vorgänge um die Wegweisung dieses Vaters von seinen Kindern und deren Mörderin, mit Sichtung, ob der Mann überhaupt gehört und ob seine Argumente überhaupt in Betracht gezogen wurden, ob und wie in weiterer Folge die Mörderin beraten und unterstützt wurde und ob und wie der Vater der ermordeten Kinder hilfreich beraten wurde, statt ihm in einer “Täterberatung” noch Schuldgefühle einzuimpfen zu versuchen.
     
  • Offenlegung des Bevölkerungsbetrugs um die Gewaltschutzstatistik und somit der Umstände, dass behördenseits Beschuldigte zu “Gefährdern” erklärt werden, dann in der politischen und medialen Interpretation wiederum die Gefährder zu “Tätern” gemacht werden, zudem Erfassung der Zahlen, in wie vielen Fällen keine Sachbeweise vorlagen und Erfassung der Fälle, in denen hinterher nachweislich feststand, dass die Frau statt des Mannes in Wirklichkeit die Täterin gewesen ist.
     
  • Reform des Gewaltschutzes von Grund auf, damit er aufhört, zugleich Täterinnenschutz zu sein. 

Fußnote:
Die Schuld dieser Mutter, welche ihre Kinder getötet hat, so wie es aus Medienberichten hervorgeht, ist erst nach dem Prozess erwiesen, augenblicklich gilt die Unschuldsvermutung. Wir stützen uns bei der Wortwahl in Bezug auf sie auf zahlreiche Medienberichte, welche unisono die Eindeutigkeit des Tatbestands beschreiben. Juristisch betrachtet ist es denkbar, dass die Frau nicht des Mordes, sondern des Totschlags verurteilt wird, und dass sie sich durch Selbstmitleid vor Gericht erfolgreich des damit verbundenen, niedereren Strafmaßes versichert. Es entspricht der juristischen Erfahrung, dass es besonders weiblichen Gewalttäterinnen oft erfolgreich gelingt, vor Gericht in Selbstmitleid zerfließend die Verantwortung für ihre Taten abzustreifen, und es ist statistisch erwiesen, dass weibliche Gewalttäterinnen deutlich niederer bestraft werden. Für uns bliebe sie auch in diesem Fall moralisch betrachtet eine Mörderin, womit wir juristisch unrecht hätten, weil Justiz und Moral verschieden sind.

Hinweise: 

Drei Kinder getötet: „Familienprobleme“ als Motiv
www.krone.at/2255261 

2020-10-23

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